Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage bezüglich private / gesetzlicher Krankenversicherung.

Ein Student ist zu 80 % über die Beihilfe krankenversichert. Die restlichen 20% sind über eine private Krankenversicherung im Beihilfetarif abgesichert. Nun wird der Student im absehbarer Zeit 25. Somit entfällt die Beihilfe. Somit ist der Student zu 100% privat zu versichern (Umstellung des Beihilfetarifs auf eine Krankenvollversicherung). Meines Wissens nach ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Das ist richtig, oder?

Nun steht ein Pflicht-Praktikum im Rahmen des Studiums an. Dieses wird, sagen wir mal mit 600 EUR pro Monat vergütet. Grundsätzlich wäre dieses ja von der Sozialversicherungspflicht befreit. Wäre es nun denkbar, dass der Student auf diese Sozialversicherungsfreiheit verzichtet und somit in dieser Zeit in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt?

Wie wäre es nach Ende des Praktikums? Wäre es möglich, dass der Student nun nicht mehr in die private Krankenversicherung zurückkehrt, sondern in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt (zum Studententarif)?

So, dann zeigt mal was ihr könnt. :) Danke auf jeden Fall schon mal!