Doppelversicherung: informiert Gesetzliche eine private Krankenversicherung?

3 Antworten

Hallo,

aus Datenschutzgründen darf die gesetzliche Krankenkasse nicht die private Krankenversicherung informieren.

Die Privatversicherung endet nur, wenn sie vom Versicherungsnehmer gekündigt wird (bei Eintritt einer gesetzlichen Pflichtversicherung besteht ein Sonderkündigungsrecht). Ohne Kündigung läuft die Privatversicherung weiter.

https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html

-> Absatz 2

Ggf. auch zum Thema Anwartschaft in der PKV informieren (wird aber nicht von allen Unternehmen bzw. für alle Tarife angeboten).

Gruß

RHW


vid44 
Beitragsersteller
 08.09.2016, 08:35

danke sehr!

Anwartschaft geht in meinem Fall leider nicht.

Dass aus Datenschutzgründen die gesetzliche Krankenkasse nicht die private Krankenversicherung informieren dürfte hatte ich irgendwann mal gehört, hatte aber keinen Beweiss, ob der Spruch stimmte.

RHWWW  08.09.2016, 08:55
@vid44

Gern geschehen!

Die private Krankenversicherung sollte man auf jeden Fall über die 2. Krankenversicherung informieren.

Auf Originalbelege sollte man in direser Doppelversicherungszeit sehr gut aufpassen. Die Einreichung bei der Versicherung sollte man möglichst sicher gestalten und die Einreichungsbelege sehr gut aufbewahren. Bei größeren Beträgen ggf. persönlich gegen Empfangsbestätigung abgeben.

Bei Verlust können eingereichte Kopien sehr schnell den Verdacht auf Versicherungsbetrug entstehen lassen.

Der Datenschutz für gesetzliche Krankenkassen ist im SGB X geregelt.

vid44 
Beitragsersteller
 10.09.2016, 17:29
@RHWWW

Danke sehr!

RHWWW  10.09.2016, 20:51
@vid44

Für höfliche Menschen immer besonders gern!

Hallo,

Doppelversicherung ist nicht verboten !! Es ist nur verboten, aus einem Schaden in betrügerischer Absicht doppelt zu kassieren. 

Weil aber Doppelversicherung meist keinen wirtschaftlichen Sinn macht, hat der privat Versicherte ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn er gesetzlich pflichtversichert wird bzw. in eine Familienversicherung fällt. Das muss er aber selbst erledigen.

Die gesetzliche Krankenversicherung kann die private schon deshalb nicht informieren, weil sie gar nicht weiß, ob und wo der Neukunde versichert ist.

Gegen das beschriebene Beispiel kann niemand etwas einwenden, denn wenn die Doppelversicherung nur 5 Monate andauert, ist nachzuvollziehen, dass man deshalb die PKV nicht kündigt.

Viel Glück

Barmer


vid44 
Beitragsersteller
 08.09.2016, 08:49

s. auch hier "Eine Informationspflicht an die PKV zum Eintritt der Versicherugnspflicht besteht doch; die PKV ist zu informieren, wenn der Versicherte "... von einer Versicherungsberechtigung in der Gesetzlichen" Gebrauch macht." http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=100

barmer  08.09.2016, 10:09
@vid44

Hallo, hier muss man genau lesen:

Eine Informationspflicht besteht, wenn man eine andere PKV abschließt oder eine Versicherungsberechtigung in der GKV (aktiv !) wahrnimmt ! Das hier ist aber etwas anderes, nämlich eine Versicherungspflicht, die per Gesetz über einen kommt.

Natürlich spricht einiges dafür, en Versicherer trotzdem zu informieren und zu erklären, dass man kein Kündigungsrecht wahrnehmen möchte, weil...Das beugt dem Verdacht einer doppelten Inanspruchnahme vor.

Der Anwalt in dem von Ihnen eingefügten Link geht etwas forsch vor, weil er die Möglichkeit außer acht läßt, dass die GKV vor der PKV bestanden hat. Wenn die GKV im Antrag erwähnt wurde, hat der damalige Fragesteller nichts falsch gemacht.

vid44 
Beitragsersteller
 10.09.2016, 17:27
@barmer

Danke sehr nochmal für die Erklarung. 

D.h. wenn eine Person privat versichert ist, eingestellt wird und von daher verpfichtet ist ab October 2016 zu einer GKV zu wechseln, hat aber die Wünsch (aus verschiedenen,- nicht unbedingt logischen Gründen) die PKV nicht zu kündigen sondern die von allein bis zum Ende ablaufen zu lassen (die PKV Endet im Februar 2017), kann er sicher davon ausgehen, dass obwohl er der GKV bei der Eintritt informiert, dass die Person bei eine PKV versichert ist, aber nicht erwähnt, dass er die PKV bis Februar 2017 behalten und so doppelversichert wird, dürfte die GKV nicht die PKV über die Aufnahme der Person in der GKV informieren, und von daher gäbe keine Möglichkeit, dass weder die PKV noch die GKV über die Doppelversicherung erfährt, vor allem, weil, würde die Versicherte ab Oktober einen Arzt besuchen müssen, würde die Person nur die GKV zeigen? O. wäre es doch Möglich dass eine davon darüber erfährt?

barmer  10.09.2016, 19:52
@vid44

Jetzt werde ich mißtrausisch: Wieso sollen die KVen nichts voneinander erfahren ? Vor allem: wieso endet die PKV 2017 ? Es gibt keine Vollversicherungen, die so einfach enden.

vid44 
Beitragsersteller
 08.09.2016, 08:41

Danke sehr!

doppelte Inanspruchnahme habe ich nicht geplant, aber gemäß der Webseite oben bei mir zitiert, "die Sanktionsmöglichkeiten bestehen auch, wenn Sie keine doppelte Inanspruchnahme vorgenommen haben - allein schon, weil die Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme besteht" (Obliegenheitspflichtverletzung, § 9-10 der Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten und Krankenhaustagegeldversicherung) http://www.mv-recht.de/artikel/285/was-fuer-konsequenzen-hat-es-wenn-ich-doppelt-krankenversichert-bin

 

Die GKV muss bei der Aufnahme prüfen ob eine Vorversicherung bestand, bzw, ob überhaupt eine Aufnhme in die GKV erfolgen kann.

Versicherungspflicht seit 2009

Dies geht nur über eine Bestätigung und dem schriftlichen Verkehr mit der PKV.


vid44 
Beitragsersteller
 10.09.2016, 17:31

danke. 

D.h. dir GKV kontaktiert sowieso die PKV in dem die Ersteres erfahren muss, ob die Person bei der PKV versichert war?