Hallo,
würde eine gesetzliche- eine private Krankenversicherung informieren, bevor die gesezliche einen Kunde aufnimmt, der bisher privatversichert war, o. müsste der Kunde seine private Kasse darüber informieren?
Ich weiss schon, doppelverichert zu sein verboten ist. Wenn jemand trotzdem das machen würde (nicht um doppel Inanspruchnahme vorzunehmen, sondern die Person würde nur die gesetzliche in Anspruch nehmen, obwohl die Person für 2 (eine gesetzliche und eine private) Krankenversicherungen zählt), keine informiert aber nur eine Versicherung nutzt (die gesetzliche) wie könnte die gesetzliche KV über die Doppelversicherung erfahren, wenn die Dauer das Ganze nur 5 Monate wäre?
Der Arbeitgeber wuerde nur fuer die gesetzliche KV ein Einteil bezahlen. Fuer die Private waere100 prozentig der Mitarbeiter fnanziell verantwortlich.
hier einen hilfreichen Link: http://www.mv-recht.de/artikel/285/was-fuer-konsequenzen-hat-es-wenn-ich-doppelt-krankenversichert-bin
Danke im Voraus