Richtige OnlyFans Regelungen?

Vorweg: Ich bin 25 Jahre alt und hatte immer Schwierigkeiten mich in der Gesellschaft zurecht zu finden und daher bisher nichts berufliches getan außer Schule... Keine Ausbildung und kein Praktikum. Ich bin aktuell arbeitslos gemeldet und bekomme ALG || . Arbeitslos, nicht arbeitssuchend, aufgrund meiner Psyche, da ich es nicht schaffe regelmäßig eine Tätigkeit auszuüben, aber bin zurechnungsfähig und trotzdem eigenständig.

Das Geld reicht nicht zum Leben und ich habe mir jetzt einen Account auf OnlyFans u.Ä. erstellt. Auf Seiten auf denen man mich monatlich bezahlen kann, ich Dinge wie Bilder und getragene Socken (auf Wunsch) verkaufe, man mir "Trinkgelder" geben kann und Bilder und Videos gegen Geld anbiete.

Beim Amt darf ich mir ca. 100€ dazu verdienen und ab ca. 200€ wird es abgerechnet, dafür muss ich dieses regelmäßige (!) Einkommen und die Tätigkeit dort anmelden. Ich möchte nicht unbedingt überall im Detail angeben was ich mache um mir Geld nebenbei zu verdienen und habe dort auch keinen Arbeitsvertrag den ich vorlegen kann und daher jetzt endlich zu meinen Fragen:

  • Ab wann und wie müsste ich das beim Amt anmelden, da es (bisher) ein sehr kleines und unregelmäßiges Einkommen ist?
  • Ab wann wäre ich endlich aus dem Bezug von ALG || raus und gelte nicht mehr als 'arbeitslos' ?
  • Ich habe nie direkt etwas mit Steuern zu tun gehabt, wie muss ich das anmelden und bezahlen? (auch trotz Amt)
  • Was für ein Gewerbe muss ich anmelden?
  • Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden? (Keine Auszahlungen bisher)
  • Wenn ich einen Künstlernamen (für dieses Gewerbe) anmelde, müsste ich dann noch zusätzlich anderes beachten?
Agentur für Arbeit, Gewerbeanmeldung, Konto, Selbständigkeit, Gewerbeschein, Jobcenter Amt , OnlyFans
Dropshipping store was erwartet mich?

Hallo,

erstmal für die, die nicht wissen, was ein Dropshipping store ist:

Ich erstelle eine Website, auf welcher ich ein Produkt verkaufe. (Oft bekommt man besonders auf Social Media Plattformen Werbung zu solchen Webseiten). Dieses Produkt aber bestelle ich in China. Ich bestelle es aber nicht zu mir und dann zum Kunden sondern direkt beim Verkäufer mit den Daten des Kunden und bin somit der Mittelmann, über den der Verkauf dann abgewickelt wird und jener, der das Marketing übernimmt.

Nun zu meiner Frage: Ich habe inzwischen schon einen Store erstellt und auch alles dazu gemacht. Nur eben noch nicht das Rechtliche. Ich nehme stark an, dass ich hier in Österreich ein Gewerbe anmelden muss, da ich ja eigentlich mit den Waren handle und ebenfalls Geld dadurch erwirtschafte.

Reicht da lediglich Anmeldung eines Gewerbes? Und wenn ja, kann ich dann mit diesem Gewerbe mehrere Online-Stores erstellen in den verschiedensten Nischen?

Des Weiteren wollte ich fragen, ob ich bei einem Verkauf ins Ausland dort eine Steuernummer brauche oder wie genau das funktioniert? Ist es möglich, dass ich zB.: in die USA verkaufe (wie gesagt den Transport übernimmt der VK in China) und ich setze die Steuer nur hier in Österreich ab oder muss dort, wo der Kunde ist die Steuer abgeführt werden und es wird dort dann auch eine Steuernummer benötigt? Weil, sollte ich jene benötigen, wäre es wahrscheinlich am klügsten erstmal NUR innerhalb von Österreichs zu verkaufen.

Sorry für die lange Frage, ich hoffe, dass mir hier wer helfen kann :)

Danke & LG

Gewerbeanmeldung, Steuern, Steuerrecht, Dropshipping
Wie lautet eine korrekte Geschäftsbezeichnung?

Guten Tag,

ich bin gerade dabei ein (Neben)Gewerbe anzumelden, da mein Termin beim Gewerbeamt nun zum dritten mal wegen Streiks verschoben wurde habe ich das entsprechende Formular nun per Mail von meinem Sachbearbeiter bekommen um es selbst auszufüllen. Dazu habe ich noch Fragen, welche ich in meiner Internetrecherche und das lesen von etlichen Seiten nicht eindeutig klären konnte:

  1. Im Angehängten Screenshot zu sehen, da ich keinen Eintrag ins Handelsregister möchte bleibt Feld 1 wohl gänzlich frei. Sehe ich das richtig, wenn ich keine Geschäftsbezeichnung nutzen würde, wäre mein Vor- und Zuname der einzige "Name" meines Gewerbes?

2. Da es natürlich irgendeinen Wiedererkennungswert geben soll bin ich auf eine Geschäftsbezeichnung angewiesen. Es heißt, dass diese nicht den Eindruck erwecken darf, dass es sich um ein richtige, im Handelsregister eingetragene Firma handelt. Nach dem was ich gelesen habe ist das aber der Fall wenn hinter der Geschäftsbezeichnung "Inhaber ...", irgendwelche Anhängsel wie & CO o.ä. stehen, oder der Name den Eindruck einer falsche größe erwecken würde.

Ich war der Meinung, dass hinter dem Namen des Gewerbes in der selben Zeile auch mein Vor- und Zuname stehen müssen, Inhaber darf ich nicht verwenden und nachdem was ich gelesen habe muss, bzw. darf die Geschäftsbezeichnung nicht meinen Vor- und Zunamen enthalten, da diese eh nur für "schmückende" Anwendung gedacht ist.

Kurz: In Feld 3 trage ich nur meinen Phantasienamen (natürlich unter Beachtung, dass es diesen oder ähnliche nicht schon gibt) und nichts weiter ein?

Als Beispiel ein von der Form her gleicher, aber abgeänderter Name den ich verwenden möchte: 2D-Drage

Ich habe irgendwo etwas von Ortsbezogen gelesen, als Beispiel werden jedoch immer nur Namen wie „Gaststätte zum Grünen Baum", „Bistro Rossini“, „Moni‘s Boutique“ und so genannt. Wäre mein Name so auch möglich?

Ich danke schonmal im Voraus!

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Gewerbe, Gewerbeanmeldung
Vermietung einer Arbeitnehmerunterkunft/Monteurwohnung - Gewerbeanmeldung erforderlich?

Hallo,

wir wohnen in einem 2-Familienhaus, wobei die obere Wohnung auch uns gehört. Wir vermieten einige Räume nun an einige Arbeitnehmer. Ist hier eine Gewerbeanmeldung notwendig? Meiner Research nach im Internet, ist die Vermietung normalerweise frei von Gewerbeanmeldungen. Bei Monteurwohnungen sieht das aber anders aus angeblich. Unsere Mieter bleiben unterschiedlich lange. Wir haben einige, die schon länger als 6 Monate dort wohnen, aber hatten auch welche, die nach 4 Wochen wieder gegangen sind.

"Erfolgt die Vermietung der Monteurunterkunft im privaten Bereich der Vermögensverwaltung, so kann laut § 14 Abgabenordnung (AO) nicht die Rede von einer gewerblichen Tätigkeit sein. Von einer Vermögensverwaltung spricht man, wenn ein Eigentümer Vermögenswerte darauf verwendet, Immobilien beispielsweise zur Miete oder zur Pacht anzubieten. Ein gewerblicher Betrieb entsteht laut Abgabenordnung, wenn durch eine dauerhafte und selbstständige Tätigkeit wirtschaftliche Vorteile erwachsen, die die Grenzen einer Vermögensverwaltung sprengen. Eine eindeutige Definition dieser Grenze existiert seitens des Gesetzgebers nicht. Im Einzelfall sind es die individuellen Umstände, die darüber entscheiden, wann die private von der gewerblichen Tätigkeit abzugrenzen ist."

Wie geht man jetzt damit um? Wir bieten keine Service oder sonstiges an. Wir nehmen lediglich Einnahmen durch die Aufenthalte ein und die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich?

Danke!

Gewerbeanmeldung, Steuern, Vermietung.
Gewerbe rückwirkend beim Finanzamt anmelden. Sinnvoll oder Verspätungsaufschläge?

Hey Community,

ich habe mein Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt zum 18.05.2020 angemeldet und den Gewerbeschein bereits erhalten. Bisher habe ich keinen Cent verdient, allerdings schon seit 2017 Rohmaterialien eingekauft. Seit 2017 habe ich 2500€ ausgegeben für Maschinen, Verbrauchsmaterialien, etc. Man kann ja drei Jahre rückwirkend Ausgaben geltend machen.

Ich fülle gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und in Zeile 78 wird der Beginn der Tätigkeit abgefragt (was eigentlich der 10.01.2017 wäre). Im Feld 96 wird das Datum der Gründung abgefragt, welches definitiv der 18.05.2020 ist.

Auf diversen Websites liest man jedoch, dass man dann Einkommensteuerklärungen für jedes vergangene Jahr ausfüllen muss. Da frage ich mich aber: Muss ich dafür dann nicht Verspätungsaufschläge zahlen oder entfallen die, weil es sich nur um Ausgaben (bzw. Werbungskosten) handelt?

Ich habe außerdem schon Einkommensteuererklärungen für andere selbständige Arbeiten für die letzten Jahre abgegeben. Kann ich dann überhaupt noch eine weitere (für den nun neu gegründeten Betrieb) Steuererklärung abgegeben?

Was wäre dann eigentlich der Vorteil? Müsste ich für das aktuelle Jahr 2500€ weniger Einkommen versteuern oder kann ich sogar die 19% MwSt zurückerhalten (weil Wiederverkäufer)?

Ist alles etwas Neuland für mich, diese Steuern. Aber das wird! :)

Viele Grüße aus Westfalen und herzlichen Dank im Voraus für jede Hilfe,
Dariyana

Finanzamt, Gewerbeanmeldung, Steuern
Komplizierte Situation wegen vergessener Angaben in der Steuererklärung ohne Gewerbeanmeldung?

Hallo,

Ich bin seit 2019 Student und verdiene seit dem Jahr 2018 regelmäßig etwa 300 EUR im Monat mit der australischen Onlineplattform Appen (Crowdsourcing-Tätigkeiten: Werbeanzeigen bewerten etc). Da ich zurzeit meine Steuererklärung für 2019 mache, ist mir aufgefallen, dass ich (leider viel zu spät) die Einnahmen aus dieser Quelle (2018 ca. 1070 EUR) nicht in der Steuerklärung für 2018 angegeben habe, da ich es bisher leider versäumt habe, mich genauer über die Versteuerung dieser Einkünfte zu informieren. Darüber hinaus habe ich 2018 etwa 300 EUR aus Privatverkäufen auf Ebay und Momox erzielt und insgesamt 355 EUR an Cashback und Gutschriften von Banken erhalten.

Somit habe ich insgesamt etwa 1740 EUR an Einkünften unwissentlich nicht angegeben. Die knapp 7000 EUR, die ich durch eine Aushilfstätigkeit in dem Jahr 2018 verdient habe, habe ich regulär entsprechend der Lohnsteuerbescheinigungen angegeben und auch die jeweilige Steuererstattung vom Finanzamt erhalten. Da ich nun nach Verrechnung des 1000 EUR Pauschbetrages für Arbeitnehmer insgesamt mit mit meinen Einkünften für 2018 noch unter dem Freibetrag von 9000 EUR liege, stellt sich mir die Frage, ob eine Selbstanzeige beim Finanzamt damit ratsam ist, da mir leider ebenfalls die Pflicht zur Rechungstellung unbekannt war. Ich habe lediglich Auszüge vom PayPal- und anderen Bankkonten. Wird das ausreichen oder wird das Finanzamt dann eine Schätzung vornehmen, insbesondere weil mir bis zuletzt nicht bewusst war, dass ich für diese Tätigkeit ein Gewerbe hätte anmelden müssen, was ich bisher leider ebenfalls versäumt habe.

Darüber hinaus habe ich über den gesamten Zeitraum hinweg keine Rechnungen ausgestellt, sondern habe meine Arbeitszeiten teilweise im Onlineportal von Appen erfasst und bin mir deshalb auch bezüglich einer eventuellen Scheinselbständigkeit sehr unsicher oder ob für die nicht ausgestellten Rechnungen dann auch Bußgelder fällig werden.

Da ich nun eingesehen habe, dass das Ganze höchstwahrscheinlich unter Scheinselbständigkeit läuft, ich mich im Vorfeld viel besser informieren hätte müssen und ich deswegen auf jeden Fall diese Tätigkeit beenden will, hoffe ich, dass mir hier jemand Tipps oder Hinweise zum weiteren Vorgehen geben kann und mit welchen Konsequenzen ich rechnen muss.

Vielen Dank schonmal für eure Einschätzungen.

steuerhinterziehung, Finanzamt, Gewerbeanmeldung, rechnung, Scheinselbständigkeit, Steuererklärung, Bußgeld
Was tun wenn Gewerbeamt Fehler macht?

Hallo zusammen,

ich habe Anfang Januar ein Gewerbe für eine Nebentätigkeit im Bereich IT angemeldet und dies auch so in der Gewerbeanmeldung angegeben. Ich habe eine Kopie mit Unterschrift der Sachbearbeiterin bekommen aus der dies auch klar hervorgeht.

Vor einigen Wochen bekam ich dann ein Schreiben meiner Kreisverwaltung wo ich darauf hingewiesen wurde das ich ein Gewerbe im Bereich der Immobilienvermittlung nach §34 GewO aufgenommen hätte. Ich war total überrascht und habe der Sachbearbeiterin versichert das ich nicht im Bereich der Immobilienvermittlung Tätig bin und als Beleg meine Kopie der Gewerbeanmeldung zugeschickt.

Daraufhin kam heute ein Schreiben zurück mit dem Hinweis ich solle das mit dem Gewerbeamt klären. Im Anhang war dann eine Anmeldung (ohne meine Unterschrift) für die Tätigkeit "Immobilienvermittlung Baufinanzierung, Immobiliardarlehensvermittlung nach $ 34i GewO", in der ich außerdem das Gewerbe einer anderen Person übernommen haben soll. Meine Angaben auf dem ersten Blatt der Kopien stimmen alle, aber auf dem Zweiten sind alle Angaben falsch. Es ist auch keine Unterschrift auf der Kopie weder von mir noch vom Gewerbeamt.

Nun bin ich etwas verunsichert was für Konsequenz das haben wird. Hier müsste ein Fehler beim Gewerbeamt vorliegen. Ich werde natürlich schnellstmöglich einen Termin vereinbaren um das zu klären. Aber weiß jemand von euch was ich da nun beachten muss und ob eine Gewerbe um Meldung ausreichend ist?

Es müsste dabei irgendwie klar werden das es zu einem Fehler kam und ich nicht in der Immobilienvermittlung Tätig war, da dafür eine Genehmigung nötig gewesen wäre.

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Steuern
Microgreens für den Wochenmarkt?

Hallo liebes Forum,

ich heisse Andreas und züchte seit Jahren gerne Pflanzen.

(nein - nicht solche Pflanzen :) )

Letztes Jahr habe ich die Microgreens für mich entdeckt -

und eine tolle Freundin mit einem eigenen Obst und Gemüsestand auf dem Wochenmarkt.

Nun würden wir die Microgreens gerne in ihr Sortiment integrieren.

Die Pflänzchen wachsen auf Substrat unter LED Licht in speziell dafür entworfenen Metall - Regalen und bekommen keine Düngung und keine Pestizide. Nur Wasser.

Alle Pflanzschalen, Werkzeuge und Flächen werden regelmässig nach Benutzung mit Wasserstoffperoxid desinfiziert und gereinigt um alle Keime abzutöten.

Momentan läuft das ganze noch bei mir in der Wohnung ab. Ich habe weder Kinder noch Haustiere und eine spezielle Ecke mit den Schränken eingerichtet. Dennoch vermute ich zur professionellen Produktion (mit evtl. Gewerbeanmeldung?!) werde ich mir eine Räumlichkeit (welche Anforderungen?!) anmieten und einrichten müssen.

Die Nachfrage nach den Superpflänzchen ist riesig und in unserer Stadt (300 000 EW) produziert sie bisher keiner. Es ist auch zugegebenermaßen in größerem Stil nicht so ganz einfach und erfordert viel Erfahrung, gutes Beobachten und ist insgesamt sehr arbeits- und zeitintensiv. Mir macht es jedoch sehr viel Freude und ist eine tolle Chance, Hobby und Beruf zu vereinen.

Ich bin aktuell noch in Vollzeit angestellt, (Elektroniker) habe aber die zukünftigen Optionen auf zB. eine 50 % Stelle.

Nun stellt sich die Frage, wie ist die Rechtsform und der Umgang mit den Behörden zu wählen? Melde ich ein Nebengewerbe an? Wo bekomme ich die Zulassung bzw Informationen über die Bedingungen für eine Zulassung zur Produktion von Lebensmitteln auf diese Art und Weise? Wie muss z.B. der Raum beschaffen sein?

Ganz herzlichen Dank im Voraus über jeden Tipp, gerne auch Links oder Hinweise zu beratenden Stellen, Ämtern und Co.,

liebe Grüße,

Andreas & Daniela

Gewerbeanmeldung, Steuern
Schüler als Freelancer? - Was muss ich beachten?

Moin!

[ich schreibe diese Frage gerade zum 3. Mal da sie nicht gespeichert wurde, ich kann also etwas vergessen/ausgelassen haben!]

Und zwar bin ich aktuell in folgender Lage:

Ich bin 18 Jahre alt, Schüler (mache mein Abitur) und habe mich für einen Nebenjob beworben. Diese suchen jedoch keinen richtigen Arbeiter zum Einstellen (Vertrag und so) sonder eher nach einem Freiberufler (eig. Freelancer. Habe gelesen, dass es da wichtige Unterschiede gibt!) den man für die Aufträge buchen kann und welcher diese dann in Rechnung stellt. Es wurde allerdings auch gesagt, dass man im Frühjahr und gegen Mitte des Jahres wieder Personal einstellen würde und es auch mich betrifft wenn die Zusammenarbeit gut läuft.

Da ich noch relativ jung bin und nicht so viele Erfahrungen habe, habe ich einige Fragen die ich stellen möchte.

  1. Bin ich einfach zu naiv? Will er einfach nur sparen etc. und mich deshalb nicht anstellen? Sollte ich aufhören mich um die Stelle zu bemühen?
  2. Wie genau melde ich sowas an? Muss ich ein Gewerbe eintragen oder mich als Selbstständiger?
  3. Gibt es irgendwelche Sonderregeln die ich beachten muss weil ich Schüler bin?
  4. Wie wäre ich versichert? (Muss ich mich extra noch einmal darum kümmern oder bin ich noch bei meinen Eltern mitversichert? Habe gelesen man wäre es bis 450€ monatlich).
  5. x (keine Ahnung mehr was hier stand)
  6. Wie müsste ich in diesem Fall dann mein 'Gehalt' berechnen (der Preis für meine Dienstleistung).

]Hier hatte ich noch einen langen Absatz aber ich habe komplett vergessen was hier stand.]

Ich bin mir natürlich auch über die Scheinselbstständigkeit im klaren! Ich hatte vor mich auf einem Portal wie Fiverr anzumelden und auf diversen Social Media Seiten zu promoten um mehr Reichweite zu erlangen und andere Kunden zu erreichen. Allein schon, damit ich nicht so abhängig von diesem Betrieb wäre.

Ich habe das Gefühl ich habe etwas wichtiges vergessen das ich noch fragen wollte aber ich hoffe es reicht soweit! Wenn ihr noch Fragen/Hinweise habt - BITTE! Her damit. ich kann sie gebrauchen.

Schonmal vielen Dank im vorraus!

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Genaue Tätigkeitsbeschreibung bei Gewerbeanmeldung mit vielen ähnlichen Tätigkeiten?

Hallo zusammen,

ich möchte mir gerne ein Gewerbe als Kleinunternehmer anmelden. Ich habe soweit alles ausgefüllt bis auf die angemeldete Tätigkeit. Das Problem ist, dass ich mehrere Tätigkeiten im Sinn habe. Ich möchte meinen Satz gerne so genau wie nötig, aber ungenau wie möglich schreiben. Ich weiß nur nicht wie ich das bewerkstelligen kann. Möchte mir jemand helfen?

Meine Tätigkeiten werden sein:

  1. Erstellen von Webseiten für Kunden und auch für mich selber (Einnahmen durch die Dienstleistung, sowie auch durch Werbebanner etc.). Dazu zählt dann alles von Design zur Logoerstellung, Programmierung bis zum Hosting (Fullstack developer)

  2. Erstellen von APPs für die versch. App-Stores (vorerst nur Spiele, kann sich erweitern) Einnahmen durch Werbung, in-Game Käufe und App Verkäufe

  3. Einahmen durch Affiliate Marketing (Webseiten die sich darauf spezialisieren oder Werbelinks auf Webseiten und YouTube Videos)

  4. Erstellen von Bildungsmaterial (YouTube Kanal, anbieten von Kursen auf Bildungsplattformen (Udemy, Skillshare…))

Meine bisher geplante Tätigkeitsbeschreibung lautet:

Computer- sowie Internetdiensleistungen (Webseitenerstellung, Apperstellung, Logoerstellung etc.) Erstellen von Bildungsmaterial in Video- und Schriftform und Affiliate Marketing.

Meint ihr der Satz ist ausreichend? Deckt er alles ab und lässt zu, dass ich weitere ähnliche Gebiete ergänze?

Vielen vielen Dank für Antworten und Anregungen.

Viele Grüße Daniel

Gewerbeanmeldung

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