Gewerbeanmeldung für Nebeneinkünfte aus Fansly?
Hallo, ich brauche einen Rat: Ich (24, Studentin) habe ein Profil auf Fansly (ähnlich wie OnlyFans) erstellt. Also eine Seite, auf der Leute für (meist freizügige) Bilder zahlen. Bisher habe ich noch nichts gepostet, also auch nichts verdient.
Ich habe vor, damit (wenn es so klappt, wie ich das will) ungefähr im 450 Euro-Bereich monatlich zu landen, also wie ein Aushilfsjob.
Wie melde ich diese Nebeneinkünfte an? Muss ich das als Gewerbe anmelden, und wenn ja, was für eins?
Sollte ich mich damit schon an einen Steuerberater wenden, oder schickt der mich wieder weg, weil ich ja nur relativ wenig verdienen will? (vielleicht ne dumme Frage, aber ich musste sowas noch nie machen.)
1 Antwort
Ich habe vor, damit (wenn es so klappt, wie ich das will) ungefähr im 450 Euro-Bereich monatlich zu landen, also wie ein Aushilfsjob.
Diese Einnahmengrenze ist nur bei abhängig Beschäftigten interessant, aber witziger Weise meine viele, dass bis zu dem Betrag keine Abgaben bezahlt werden müssen.
Bis zu dem Betrag zahlt bei Arbeitnehmern alle Abgaben der Arbeitgeber zusätzlich, nur der Arbeitnehmer hat keine Abzüge. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Lohn ca. 32 % Abgaben.
Wer selbständig arbeitet, wie es bei diesen Internettätigkeiten ist, zahlt auf seinen Gewinn (Einnahmen - Ausgaben) praktisch sofort Einkommensteuer, wenn es Zusatzeinkünfte sind.
410,- Euro pro Jahr sind steuerfrei. Bis 820,- Euro gibt es eine Gleitzone.
Über www.elster.de kann man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort und den Link! Jetzt weiß ich immerhin, wie es weitergeht und was meine nächsten Schritte sind. Ich werde mich jetzt erstmal mit dem Fragebogen auseinandersetzten.