GEWERBEABMELDUNG
HALLO, WENN ICH MEIN GEWERBE ABMELDE UND TROTZDEM MEINE FREIWILLIGEN BEITRÄGE AN DIE GESETZLICHE KRANKASSE ZAHLE ,OHNE ES DER GKV, DAS ICH NMEIN GEWERBE ABGELDET HABE,ZU MELDEN,BEKOMME ICH DANN PROBLEME? ES IST NUR FÜR 2-3 MONATE.
1 Antwort
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Ein kleiner Tipp, die komplette Großschreibung gilt im Internet als anschreien. Es ist höflicher normal zu schreiben.
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Du willst nur für 2-3 Monate das Gewerbe abmelden? Du könntest es einfach ruhend melden.
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Die Krankenversicherung wird sich dafür nicht interessieren, wenn die Beiträge kommen. Allerdings kommt es ein bisschen darauf an, was Du in der Lücke machst. Wenn Du abhängig arbeiten würdest, käme die Anmeldung des Arbeitgeber dazwischen.
Wie wolltest Du es sonst machen? Du kannst aber die Krankenkasse fragen, ob sie einen Tarif für Leute ohne Einkommen haben, denn Du würdest ja vom Ersparten leben.
Aber nochmal, wenn Du Dein Gewerbe dann wieder anmelden wilst, kannst Du es nur ruhend melden.
Abmelden nur, wenn es auf absehbare Zeit nicht wieder aufgenommen wird.
Entschuldigung,das wusste ich nicht. aber ich gebe mein Gewerbe auf. ich möchte mich vom ganzen Stress erst mal erholen ,und fahre für 2-3 Monate ins ausland. Daher meine Frage :Wenn ich das Geberbe abmelde und fahre in dieser Zeit weg bzw.mache Urlaub ist das dann O.k .weil ich doch als freiwilliger an die Gkv als gewerbetreibender meine Beiträge zahle. Danke für die Antwort im vorraus