Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu spät abgegeben, was kann passieren?
Hallo,
Ich habe im Februar 2020 mein Gewerbe (Einzelunternehmen) angemeldet und bin damals davon ausgegangen das ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung automatisch vom Finanzamt zugeschickt bekomme, ich dachte mir anfangs das dauert halt ein paar Wochen jedoch passierte nix und ich hatte das irgendwann dann auch vergessen/aufgeschoben/ignoriert.
Letzten Monat (April 2021) habe ich nun selber den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über das ELSTER Programm ausgefüllt da ich halt immer noch nix vom Finanzamt erhalten habe und weil mir das die letzten Wochen auch echt Bauchschmerzen bereitet hat noch nix abgegeben zu haben, weil das ja alles auch schon über 1 Jahr her ist.
Nun warte ich seit 8 Wochen auf meine Steuernummer und habe echt schiss das dass Finanzamt mit irgendwelchen Strafen auf mich zukommt weil ich ja noch keine Steuern abgeführt, keine Steuervoranmeldung gemacht, keine Steuererklärung abgegeben etc. da ich ja mit meinen Einzelunternehmen noch garnicht Steuerlich registriert bin, ich habe also noch nie Steuern gezahlt oder mich drum gekümmert.
Zu meinem Business: Ich betreibe einen Onlineshop (Dropshipping also Produkt Versand von China in die USA) der auch schon Umsätze erzielt hat, ca. 30,000€, davon blieb jedoch kaum gewinn übrig, da ich immer wieder in Marketing, Produkte etc. investiert habe.
Was kann mir jetzt passieren? Mit was für Strafen muss ich rechnen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen weil mir das ganze Thema echt Bauschmerzen bereitet.
LG
1 Antwort
Fangen wir damit an:
Was kann mir jetzt passieren? Mit was für Strafen muss ich rechnen?
Gar nichts. Es wurde keine falsche Steuererklärung abgegeben und noch ist die Frist zur Abgabe nicht abgelaufen.
Um eine Einkommensteuererklärung und/oder eine Umsatzsteuererklärung zu machen, musst Du Dir einen ELSTER Zugang beantragen.
Das Finanzamt wird sich automatisch bei Dir melden, aber die Anlage EÜR kannst Du nach Deinen Einnahmen und Ausgabe ausfüllen.
Aber was noch wichtig sein könnte, hast Du wirklich nur Umsätze in den USA, oder zumindest Du Verkäufe in Drittländer gemacht? Das wären alles nicht steuerbare Umsätze und Du könntest aus Deinen Kosten den Vorsteuerabzug geltend machen und würdest damit zusätzliche Einnahmen haben.
Ok gut zu wissen.
Noch eine Frage zur Wartezeit mit der Steuernummer: Ich habe den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vor 8 Wochen abgeschickt und noch immer keine Rückmeldung erhalten, ist eine so lange Wartezeit normal? Würde mich echt mal intressieren was du so für erfahrungen gemacht hast mit der Wartezeit.
Hey, ich muss nochmal was nachfragen.
Ich habe ja den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vor ca. 10 Wochen über ELSTER abgeschickt, heute habe ich ein Brief vom Finanzamt erhalten das Sie noch Rückfragen haben bevor Sie die Steuernummer ausstellen. Ich bin jetzt etwas irritiert, sind solche Rückfragen normal?
Mach mir grade ein bisschen Sorgen.
Im Brief vom Finanzamt stand folgendes:
"Vielen Dank für die Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.
Die Finanzverwaltung ist bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit in Einzelfällen gehalten, vor der Steuerlichen Erfassung und der damit einhergehenden Vergabe einer Steuernummer, ergänzende Ermittlungen zu den Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung durchzuführen.
Ich bitte Sie deshalb um Beantwortung der nachfolgenden Fragen/Vorlage der geforderten Unterlagen:
- Welche Art von Waren verkaufen Sie?
- Wie stellt sich der verkauf da? Findet der Verkauf in Verkaufsräumen statt? Ist eine Lagerhalle vorhanden? Bitte legen Sie entsprechende Mietverträge vor.
- Wo werden die Waren angeboten? Bitte geben Sie an, über welche (ggfs.) Internetplattform diese inseriert werden.
- Wird die Ware nur an Privatleute (Endverbraucher) oder auch an Unternehmer veräußert? Geben Sie bitte, soweit bekannt, Namen und Anschrift an.
- Von welchen Lieferanten wird die Ware bezogen?
- Bitte legen Sie Ihrer Rückantwort eine Kopie der Gewerbeanmeldung bei."
Kennen wir, den Brief haben auch mehrere unserer Mandanten bekommen.
Ein Auswuchs dessen, dass es die Umsatzsteuerkarusselle gibt.
Speziell die Frage nach der Lagerhalle geht in die Richtung, weil diese Unternehmen natürlich nur Streckengeschäft machen.
Einfach wahrheitsgemäß antworten, dass der Verkauf fast ausschließlich an Endverbraucher erfolgt. Die waren direkt vom eigenen Lieferanten abgefertigt und direkt an den Kunden versendet werden.
Internetplattform angeben.
Bei den Lieferanten: Diverse
Erstmal vielen Dank für die Antwort, das beruhigt mich schonmal sehr:) Ich dachte echt mit dem anfangs versäumten und erst nach einem Jahr abgeschickten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung drohen mir irgendwelche Strafen oder ähnliches.
Den ELSTER Zugang habe ich ja schon beantrag und erhalten da ich ja vor 8 Wochen dann selber den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt habe. Zurzeit warte ich ja auf meine Steuernummer was mir auch extrem lange vorkommt.
Zu deiner Frage: Ich habe tatsächlich fast nur zu 99% in die USA verkauft und zum ganz kleinen teil nach Australien, Neuseeland und Kanada.