Selbst gekochtes verkaufen?
Guten Abend,
meine Frau möchte gerne selbstgemachte türkische Gerichte verkaufen. Sie hat heute (Umgang mit Lebensmitteln §43Infektionsschutzgesetz.) Kurs erfolgreich besucht.
Nun sind folgende Fragen noch offen:
1.Darf man trotz Bescheinigung (Umgang mit Lebensmitteln) essen von zuhause aus verkaufen?
2.Muss man unbedingt Gewerbeschein besitzen?
3. Muss man eine zusätzliche Küche besitzen?
4.Auf was sollte man noch achten z.B. eure Erfahrungen/Meinungen
Lg
2 Antworten
1.nee
2.ja
3.ja abgetrennter Hygienefreier Raum, dazu eigener Kühlraum,
4...Gesundheitsamt/Ordnungsamt erkundigen...Steuernummer..
Danke fuer deine bzw. eure Antworten.
Wie muss die Küche sein also ganz normale Küche oder Gastro-Küche?
Lg
Ps*Gesundheitsamt/Ordnungsamt werde ich Montag erst anrufen.
Erkundige Dich beim Gesundheitsamt/Ordnungsamt Deiner Stadt oder Gemeinde nach den Voraussetzungen:
Ich bin mir absolut sicher, dass man eine separate Küche haben muss. Die wird dann auch von den Prüfern des Gesundheitsamtes/Ordnungsamtes unangemeldet überprüft.
Gewerbeanmeldung ist erforderlich.
Wo willst Du denn die Speisen überhaupt verkaufen? Ohne eigene Betriebsräume ja wohl schwierig!
Wir möchten erstmal von zuhause aus Partyservice/Lieferung anbieten.
Räume haben wir 2-3 wird dann komplett neu eingerichtet. Somit erstmal Mietkosten sparen da wir eigenes Haus besitzen.
Muss man die Räume dann auch anmelden?
Danke fuer die schnelle Antwort