Wurde ich jetzt als Freiberfulich eingestuft oder nicht?

1 Antwort

Nein, Du musst Deine Tätigkeit korrigieren, wenn Du Designs erstellst.

Ein hervorragendes Beispiel dafür, dass man nicht zum Finanzamt geht.

Warum hast Du den Fragebogen nicht daheim ausgefüllt und ggf. hier gefragt.

Beim Finanzamt hast Du vermutlich gesagt, "ich mache Designs und verkaufe die über Internet" und schon hast Du für die Leute einen Onlinehandel.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Fischbart 
Beitragsersteller
 24.09.2019, 12:30

Habe den Fragebogen über das Elster-Portal ausgefüllt, dort habe ich die Tätigkeit so beschreiben, dass ich Design erstelle und sie auf POD seiten anbiete.

wfwbinder  24.09.2019, 12:36
@Fischbart

Und wenn ich bei Dir ein Logo designen lasse, schickst Du mich auf diese Seite, oder kann ich es auch direkt bekommen?

Fischbart 
Beitragsersteller
 24.09.2019, 12:47
@wfwbinder

Das mach ich nicht, aber ich schätze ich weiß worauf sie hinaus wollen .

Ich biete meine Designs auf Seiten an, wenn Kunden der Seite diese dann kaufen wollen, bekomme ich eine anteil des Gewinnes (25%).

Um Druck, Versand etc. kümmert sich die Seite.

Ich lade lediglich nur das Design hoch, welches ich erstellt habe.

https://displate.com, wäre die Seite

wfwbinder  24.09.2019, 13:11
@Fischbart

Mir geht es darum, die Information des Verkaufs über das Internet war völlig überflüssig für die Art der ausgeführten Tätigkeit. Ob ich meine Steuerberatung in unserer Kanzlei durchführe, oder beim Mandanten, per Telefon, oder per Internet ist völlig irrelevant. Wichtig ist nur "Steuerberatung."

Du hast die Leute auf dem Finanzamt, mit Deinem Vertriebsweg einfach in eine falsche Richtung geleitet.

Mache einfach eines, lass es laufen. Mache keine Gewerbeanmeldung und trage Deinen Gewinn, oder Verlust aus der Anlage EÜR einfach in die Anlage"S" ein.

EnnoWarMal  24.09.2019, 12:13

Eben.

Man lässt sich ja auch nicht von der Krankenkasse über die Risiken einer Herzoperation aufklären.