IHK meldet sich nicht nach Gewerbeanmeldung?

1 Antwort

Warum sollten die sich melden? Die bekommen ja keine Beiträge lt. aktueller Satzung.

Auch wenn Du zukünftig über 5200€ Gewinn versteuerst, passiert erst mal nix. Wenn das FA das übermittelt, dann senden die einen Beitragsbescheid zu, auf dem eine Zahlungsfrist steht.

Aufpassen must Du nur falls EST berichtigt wird. Dann stellen die gern falsche Beitragsbescheide aus. Dann must Du klagen. Eine Widerspruchsmöglichkeit gibt es nicht.


emmy29 
Beitragsersteller
 23.10.2019, 14:57

ok danke. Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass ich damals als ich mein erstes Gewerbe angemeldet hatte (vor einigen Jahren und anderes Geschäftsfeld als heute) ein Begrüßungsschreiben von der IHK bekommen habe und ich glaube auch eine Mitgliedsnummer bekommen habe.
Sowas habe ich nun nicht bekommen, das hat mich etwas gewundert. 

EnnoWarMal  23.10.2019, 13:04

Ganz genau.

Der Gewerbesteuermessbescheid ist Grundlagenbescheid für die Festsetzung der IHK-Beiträge.

Wenn es noch keinen GewStMB gibt, kann sich die IHK auch kaum melden.

hildefeuer  23.10.2019, 13:07
@EnnoWarMal

Enno das war aber nicht immer so. Bei mir hat das FA mal einen EST-Bescheid für ein Jahr rückwirkend geändert (Auflösung Existesngründerrücklage, promt haben die die Beiträge auch geändert aber im aktuellem Jahr. Damals gab es die Beitragsfeiheit von 5200 noch nicht.

Gewerbesteuermessbescheid habe ich nie erhalten.

EnnoWarMal  23.10.2019, 13:15
@hildefeuer

Vielleicht hast du ja kein Gewerbe, bist aber trotzdem IHK-pflichtig. Woher soll ich das wissen?

hildefeuer  23.10.2019, 13:16
@EnnoWarMal

Gewerbe seit 2004 angemeldet, Einzelunternehmer. Aber bei Gewerbesteuer gibt es ja einen Steuerfreibetrag. Da bin ich immer drunter gebleiben, musst troztdem IHK-Beiträge zahlen. Weil die Satzung damals anders war.

EnnoWarMal  23.10.2019, 13:19
@hildefeuer

Dann wahrscheinlich zwischen 0 und 24.500 Gewerbertrag, damit würde die Verpflichtung zur Abgabe einer GewSTE entfallen und natürlich auch die Festsetzung eines Messbetrages.

Damit müsste die IHK m.E. eine eigene Ermittlungskompetenz haben.