Kleingewerbe als Servicekraft möglich?

1 Antwort

Die Tätigkeit als Barkeeper selbständig auszuüben ist inzwischen relativ weit verbreitet. Auch als andere Seervicekraft.

Ich persönlich halte es nicht für unproblematisch, denn Servicekräfte sind eindeutig weisungsgebunden und dem Chrakter nach eigentlich typische Arbeitnehmr.

Aber OK, es läuft durch und daher kann man es machen.

Aber unbedingt darauf achten, dass hier mit 2-X Auftraggebern gearbeitet wird, damit keine Scheinselbständigkeit angenommen wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986