Kleingewerbe als Servicekraft möglich?

1 Antwort

Die Tätigkeit als Barkeeper selbständig auszuüben ist inzwischen relativ weit verbreitet. Auch als andere Seervicekraft.

Ich persönlich halte es nicht für unproblematisch, denn Servicekräfte sind eindeutig weisungsgebunden und dem Chrakter nach eigentlich typische Arbeitnehmr.

Aber OK, es läuft durch und daher kann man es machen.

Aber unbedingt darauf achten, dass hier mit 2-X Auftraggebern gearbeitet wird, damit keine Scheinselbständigkeit angenommen wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Dom1653 
Beitragsersteller
 04.06.2023, 16:51

Also ich habe mindestens 2-3 Auftraggeber, was genau muss ich denn da beim Gewerbeamt anmelden? Lg

wfwbinder  04.06.2023, 17:11
@Dom1653

Was machst Du denn? Das solltest Du anmelden.

Selbständiger Barkeeper und selbständige Servicekraft.

Dom1653 
Beitragsersteller
 04.06.2023, 18:46
@wfwbinder

Und das läuft dann als kleingewerbe? (Ich bitte um Verzeihung, dass ich so blöd Frage 😅)

wfwbinder  04.06.2023, 18:48
@Dom1653

Kommt auf den umsatz an, aber das als Kleinunternehmer zu machen wäre Schwachsinn.

Dein Leute, die Dich engagieren sind Unternehmer udn müssen Umsatzsteuer zahlen und können die Umsatzsteuer aus den Eingangsrechnugnen als Vorsteuer abziehen.

Also für die ist es egal, ob Du 100,- Euro als Kleinunternehmer, oder 119,- Euro inkl. 19 Euro Umsatzsteuer berechnest.

aber dagegen kannst Du aus Deinen Kosten, sei es die arbeitkleidung, die Telefonkosten usw. die enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteur abziehen. Ist einfach Bargeld, was Du Dir damit einbringst.

Dom1653 
Beitragsersteller
 04.06.2023, 20:03
@wfwbinder

Somit wäre die Anmeldung dann als einzelunternehmen? Macht ja nach deiner Aussage mehr Sinn

Eifelia  04.06.2023, 20:21
@Dom1653

'Einzelunternehmen' und 'Kleingewerbe' sind keine irgendwie gearteten Gegensätze, zwischen denen Du eine Wahl treffen musst. Strenggenommen gibt es überhaupt kein 'Kleingewerbe' - anmelden kann man das jedenfalls nicht. Die Kleinunternehmerregelung, von der wfwbinder schrieb, betrifft nur die Umsatzsteuer - das hat mit der Gewerbeanmeldung bei der Stadt nichts zu tun, das ist eine Wahl, die man im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (der innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch an das Finanzamt zu übertragen ist, das geht bei elster.de und da muss man sich registrieren - das dauert ein paar Tage).

Ein Gegensatz zum 'Einzelunternehmen' ist 'Personengesellschaft', meinethalben auch, etwas weit gefasst, 'Kapitalgesellschaft'. Du willst vermutlich ein Einzelunternehmen gründen.

Dom1653 
Beitragsersteller
 04.06.2023, 20:55
@Eifelia

Um jetzt nochmal blöd zu fragen 😅 bekomme ich die nötigen Unterlagen dann beim Gewerbeamt, also kann ich da stumpf hingehen und sagen ich möchte ein gewerbe als selbstständiger barkeeper machen und die Umsatzsteuer ausweisen? Welche weiteren steuern habe ich zu berücksichtigen wenn ich die Rechnung schreibe?

wfwbinder  04.06.2023, 20:57
@Dom1653

Du gehst zum Gewerbeamt und meldest das Gewerbe an. Gewerbe als Nebenwerwerb.

Die Sache mit der Steuer regelt der

"Fragebogen zur steuuerlichen Erfassung"

die Du per Elsterportal beim Finanzamt abgibst.

Dom1653 
Beitragsersteller
 04.06.2023, 21:11
@wfwbinder

Ok perfekt, ich bedanke mich vielmals für die Antworten und für die Geduld durch meine Unwissenheit 😅 ich wünsche noch einen schönen Abend