Zeugen bewusste Falschaussage?
Hallo mein Sohn hat für mich beim Gericht die Wahrheit ausgesagt der Richter meinte das war eine bewusste Falschaussage jetzt mußte er heute wieder zur Polizei nochmals aussagen! Warum das und wie geht das jetzt weiter?
3 Antworten
Das Gericht muß der Staatsanwaltschaft Mitteilung machen wenn der Verdacht von Straftaten besteht.
Die Staatsanwaltschaft wiederum beauftragt dann die Polizei Ermittlungen anzustellen.
Dein Sohn ist als Beschuldigter vernommen worden. Da bin ich mir sicher.
Wie es weiter geht?
Kann sein, dass Dein Sohn demnächst als Angeklagter vor Gericht steht.
Zunächst mal muß der Staatsanwalt einen dringenden Tatverdacht annehmen. Nur dann darf er Anklage erheben.
Sodann muß das Gericht nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung der Auffassung sein, dass eine Falschausage vorlag.
Sofern der Sohn keine einschlägigen Vorstrafen hat halte ich es für äußerst unwahrscheinlich, dass dann eine Freiheitsstrafe verhängt wird.
Super danke bin erleichtert ich kann schon seit 3 Tagen nicht mehr schlafen....
Es geht eigentlich um das das das Gericht uns nicht glaubt das wir das Blaulicht hinter uns nicht gesehen haben und schnell weiter gefahren sind die Polizei konnte uns nicht anhalten und verlor unsere Spur ...
Der Sohn wird sich im Falle des Falles doch einen Strafverteidiger nehmen und der wird sich überlegen wie man eine Verteidigung gut formuliert.
Ja natürlich.... Hoffe es geht mit einer Geldstrafe ab obwohl wir die Wahrheit gesagt haben
Wie ist denn Dein Prozess ausgegangen?
Damit Dein Sohnwegen einer Falschaussage belangt wird, muss man ihm ja beweisen, dass er falsch ausgesagt hat.
Wurde denn in Deinem Prozess das Gegenteil von seiner Aussage festgestellt?
Eine Gefängnisstrafe (für den Fall einer Verurteilung) gäbe es höchstwahrscheinlich nur, wenn er seine Aussage beeidet hätte.
Was kommt da bei der Staatsanwaltschaft raus ? Und wie lange wird der bescheid dauern?
Die Bearbeitungszeiten bei Staatsanwaltschaft und Gericht sind nicht vorhersagbar. Ich erinnere mich an Strafverfahren die mehrere Jahre nach Tatbegehung begonnen wurden. Vorher hatte das Gericht keine Zeit.
Mein Sohn war bei der Polizei wegen Verdacht auf Falschaussage er hat die Wahrheit das gleiche wieder der Polizei gesagt und jetzt geht es wahrscheinlich zur Staatsanwaltschaft...
Der Richter schrieb das aufgrund der persönlichen Nahebeziehung zum Vater eine bewusste Falschaussage getätigt hat!
Die Aussage müsste mein Sohn von sich aus beeiden oder geht nicht automatisch?
Hallo Ich mußte meinen Führerschein für ein Monat abgeben da mir nachgewiesen wurde das ich bei 80 kmh zu schnell war! Das Gegenteil wurde nicht festgestellt der Richter hat nur in das Protokoll reingeschrieben das mein Sohn eine bewusste Falschaussage seiner Meinung machte das wir das Blaulicht und die anhaltung von der Polizei nicht gesehen haben und das mein Sohn das nicht bemerkt hat das ich so schnell gefahren bin , die Polizei sagt noch das sie glaube das ich alleine unterwegs war...
Leider ist es etwas schwammig. OK, Du warst wohl zu schnell. OK, das ist unschön mit dem Führerschein, aber es gibt schlimmeres.
Aber wurdest Du nun angehanlten? Wenn ja hat die Polizei doch gesehen, ob Dein Sohn im Wagen war, oder nicht. Oder fähst Du eine Strechlimusine, bei der man nicht hinten rein sehen kann?
Ach so, dann noch die Frage, wie alt ist Dein Sohn? ist er unter 18? Dann gibt es sowieso nur eine Verwarnung vor dem Jugendgericht und im schlimmsten Fall einige Sozialstunden.
Wir wurden nicht angehalten von der Polizei!
Die Polizei kann nicht sagen ob mein Sohn mit war.... Ist nur eine Vermutung von der Polizei...
Und mein Sohn ist 24 Jahre alt
Wir wurden nicht angehalten von der Polizei!
Also kam ein Anhörungsbogen und dann wurde vor Gericht eine Strafe verhänt plus ein Monatb Fahrverbot.
Beeiden muss ein Zeuge eine aussage nur, wenn es Staatsanwaltschaft, oder Verteidigung beantragen.
Also einfache Aussage.
Wenn es keinen Beweis gibt, dass Dein Sohn dabei war, oder nicht dabei war und der Richter nur der Aussage nicht glauben wollte, fehlt m. E. der Beweis einer Falschaussage und er müsste mangels Beweises freigesprochen werden.
Eigentlich dürfte schon vorher das Verfahen eingestellt werden, oder ist schon eine Verhandlung angesetzt?
OK nein mein Sohn musste nur nochmals bei der Polizei aussagen auf Verdacht auf Falschaussage das hat er gemacht mit der Wahrheit so wie er es auch beim Gericht gesagt hat !
Eine Verhandlung ist nicht gesetzt!
Das hättest Du gleich schreiben können, dann wäre viel Schreiberei erspart geblieben.
Da passiert gar nichts.
Strafgesetzbuch (StGB) § 153 Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Wer bei der Polizei etwas falsches sagt, wird nicht verfolgt, weil die Polizei keine eidlichen Vernehmungen durchführt.
Sorry nein mein Sohn hat schon zuerst beim Gericht verfahren für mich ausgesagt nach dem Gericht Urteil kam wieder ein Brief von der Polizei das er nochmals aussagen muss wegen Verdacht auf Falschaussage im vorigen Prozess
Verstehe ich nicht!
Bei der Polizei dürfte Dein Sohn sogar ungestraft lügen, nur bei Gericht nicht!
Also der Sinn und Zweck einer erneuten Aussage bei der Polizei erschließt sich mir nicht wirklich!
Kann es einen Freispruch oder Geldstrafe auch geben oder ist das nur mit Gefängnis abzuschließen?