Berufungserwiderung?
Habe die Berufungserwiderung nur zur Kenntnis erhalten. Warum will das Berufungsgericht keine Stellungnahme auf die Berufungserwiderung ?
1 Antwort
Die Berufungserwiderung ist die Stellungnahme der Gegenpartei zur Berufung. Warum sollte nun eine Stellungnahme zur Stellungnahme erfolgen, wenn doch das Gericht nun über das weitere Verfahren entscheiden wird?
Dein Anwalt kann natürlich jederzeit eine Stellungnahme einreichen, aber prozessual ist das im Berufungsverfahren nicht vorgesehen. Es handelt sich dann eben um eine weitere Stellungnahme, die jeder Verfahrensbeteiligte zu jedem Zeitpunkt aus eigenem Antrieb einreichen kann.
- Nachdenken und prüfen
- Über das weitere Verfahren entscheiden (Abweisung, Entscheidung oder Verhandlung)
- Die nächsten Schritte durchführen
Und all dies kann Dir doch sicher auch Dein Anwalt sagen... oder ist der inzwischen durch die sich im Kreis drehenden Fragen genervt?
Die Berufungserwiderung bezieht sich nur auf die Beweisaufnahme der I. Instanz.
Wie ist denn jetzt das weitere Vorgehen des Berufungsgerichts ?