Mündliche Verhandlung beim Sozialgericht?
Ich habe einen Termin zur mündlichen Verhandlung gegen die DRV. Es läuft die Klage wegen Erwerbsminderungsrente. Habe alles alleine in die Wege geleitet - kein Anwalt, kein VDK.
Sachverhalt: War 17 Jahre vollbeschäftigt, aufgrund meiner rheumatischen Erkrankung und leichter Depressionen öfters krank. Umzugsbedingt habe ich die Vollzeitstelle gekündigt und habe nach einem halben Jahr eine Teilzeitstelle 4 Stunden gefunden - ganztags keine Chance mit 57.
In den letzten 2 Jahren hat sich mein Gesundheitszustand gebessert. War noch nicht einmal krank, von vom Kortison weggekommen und konnte mein Basismedikament reduzieren. Ich kann mich nach den 4 Stunden Arbeit hinlegen und mich erholen.
Meine Frage: Kann ich diese Argumente bei der mündlichen Verhandlung vorbringen, dass es mir nur deshalb besser geht, da ich den Stress nicht mehr habe?
Ich muss vor dem Termin auch noch zu einer Ärztin - am gleichen Tag - 2 Stunden vor der Verhandlung.
Warum soll ich jammern und was sagen, was evtl. nicht den Tatsachen entspricht?
Oder besser doch einen Anwalt einschalten?
Danke für Tipps
Danke für die Antworten.
Hatte evtl. einen Denkfehler zu argumentieren. Ich muss also klarstellen, als ob ich noch ganztags beschäftigt wäre. Was meine Schmerzen anbelangt (bin ja leider nicht immer schmerzfrei, nur kann ich nach 4 Stunden eine größere Pause einlegen). Das ich z. T. nicht mal mehr einen Stift halten kann und auch nicht vor Schmerzen durchschlafe usw
2 Antworten
Vorab: Ich hätte nichts dagegen, wenn Dir die Teilerwerbsminderungsrente zugesprochen wird.
Aber schon der hier vorgetragene Sachverhalt ist ja reichlich dünn.
- war öfters krank -also nicht dauerhaft
- habe umzugsbedingt selbst gekündigt -also nicht krankheitsbedingt
- habe altersbedingt keine Vollzeitstelle gefunden - also nicht krankheitsbedingt
- bin seit zwei Jahren nicht mehr krankgeschrieben
Das spricht schon alles nicht gerade für eine Erfolgsaussicht.
Was steht denn in den Gutachten? Jedenfalls sollten Deine Aussagen in der Verhandlung nicht diametral dem entgegengesetzt sein, was Du vor dem Gutachter gesagt hast oder was ärztlicherweise dokumentierbar wäre.
Die Gutachten sind m.E. ohnehin das wichtigste, denn das Gericht kann Deinen Gesundheitszustand nicht beurteilen. Ggf. wäre ein Gegengutachten zu beantragen (Falls sich die Kosten dafür rentieren).
Ich würde mir dringend Hilfe beim VdK suchen und ggf. um Verschiebung des Verhandlungstermins bitten, falls die Zeit sonst nicht reicht.
Danke für deinen Kommentar. Ich hatte da wirklich inen Denkfehler, wie ich an die Sache rangehen muss.
Ist mit Ratschlägen natürlich so eine Sache:
Einerseits hast Du es bis hier hin ohne Hilfe geschafft. Da könntest Du so weiter machen. Allerdings solltest Du Dir vorab Gedanken darüber machen, was der Sache dienlich ist und was nicht.
Andererseits kennt sich ein auf das Sozialrecht spezialisierter Anwalt damit aus, was in der mündlichen Verhandlung gefragt werden könnte und wird darauf besser antworten können. Unbedachte Äußerungen dürften dem nicht entfahren.