Gericht und Anwalt?
Hallo ich hätte mal eine Frage ich habe mit 16 Jahren ein Brief bekommen das gegen mich Anklage erhoben wird wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.Leider wurde dies über 2 Jahre regelmäßig ohne einen Festen Grund verschoben.Vor ein paar Tagen bin ich 18 geworden und passend dazu kam ein Brief das die Verhandlung jetzt nächste Woche ist und das der Staat nicht die kosten für den Anwalt übernimmt weil ich ja jetzt 18 bin.Jetzt ist meine Frage ist so etwas legal können die die Verhandlung um 2 Jahre verschieben nur das ich jetzt die Kosten selbst übernehme weil ich meine 99% wo mein Anwalt gearbeitet hat war ich wie gesagt nicht 18. Über antworten würde ich mich Freuen
2 Antworten
Wie kommst Du darauf, dass man Dir als Minderjährigem einen Anwalt gestellt / bezahlt hätte?
Näheres .... was die bisher aufgelaufenen Kosten, während der Zeit der Minderjährigkeit, anbetrifft .... kann Dir Dein Anwalt sagen.
Solange keine Verjährung erfolgt ist kann die Straftat, ein sog. Offizialdelikt, von der Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht werden.
Die Kosten trägst du immer selbst für deinen Anwalt - die Allgemeinheit nicht. Ausnahme: die wird sog. Prozeßkostenhilfe genehmigt. Den Antrag stellt dein Anwalt. Du musst deine Einkünfte offen legen.