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Kann Badoo mich jetzt verklagen?

Guten Morgen,

meine Frage ist eher eine "Rechtsfrage", aber vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kennt diese Seite. Badoo ist eine sog. "Datingseite", die neben kostenlosen Diensten auch zu völlig überteuerten Preisen kostenpflichtige anbietet. Seit Jahren war ich zufriedener Klient.

Vor zwei Wochen ist folgendes passiert: ich habe gegen ein Entgelt von 18,99 Euro ein "Premiumabo" gebucht. Dann habe ich die Funktion "Punkte automatisch auffüllen" gewählt, weil ich dachte, es sei Teil es Abos und nicht kostenpflichtig (nirgendwo ein Hinweis, dass bei jedem Wegfall der Punkte 12,99 Euro fällig sind und es wurde zu keiner Zeit gewarnt: "sie zahlen jetzt 12,99 Euro, sind sie einverstanden", o.Ä.). In meinen Augen grenzt das an Betrug.

Die Punkte benötigt man, um mit bestimmten Frauen zu schreiben und seit dieser Zeit war ich etwas "schwerenöterisch" veranlagt und habe bedenkenlos Frauen angeschrieben und nicht auf die Punkte geachtet. Und gestern schaute ich mir meinen Kontoverlauf an und dachte, mich träfe der Schlag: 62×12,99 Euro binnen zwei Wochen! Ich habe sofort bei meiner Bank angerufen, alles zurück buchen lassen, bis auf die Abogebühr, ein Sperrformular angefordert und bei Badoo alle kostenpflichtigen Dienste gekündigt.

Ich weigere mich, 805,38 € innerhalb von 2 Wochen wegen ein wenig "Herumgeschreibe" zu zahlen. Außer dem bin ich ALG2-Bezieher und habe schon Schulden und andere Ausgaben. Das entspricht mehr als ein kompletter, monatlicher Regelsatz an ALG2! Das ist NICHT NORMAL!

Ich befinde mich nun in einem verbalen Schlagabtausch mit Badoo über den "Support" und habe den Sachverhalt erklärt und dass ich mir dessen nicht bewusst war. Außer dem finde ich es unrechtmäßig, eine solche Fiktion ohne Warnhinweis einzubauen und dann auf das Geld zu bestehen. Zumal die Preise viel zu hoch sind.

In der letzten Nachricht kam an, dass sie es bedauern, aber eine Stornierung nicht möglich sei. Ich habe geantwortet, dass ich nicht bereit bin, eine derart astronomische Summe zu bezahlen. Wer kann denn das? Vielleicht ein Millionär, aber kein ALG2-Bezieher. Und wenn nicht explizit erwähnt wird, dass man zahlen muss und/oder bei jeder Buchung angezeigt wird, wie viel man zahlt, bzw. nach Einverständnis gefragt wird, ist das meines Erachtens Betrug und unzulässig!

Eine reale Ware kann man (unbeschadet) zurück geben. Aber wie soll man "verbratene", virtuelle Punkte zurück geben? Ich habe das in meiner letzten Nachricht heute an Badoo gesendet und da darauf verweisen, dass der Firma in keiner Form "finanzieller Schaden" entstanden sei.

Was kann passieren und wie kann ich mich erfolgreich wehren? Ich werde aus Prinzip partout nicht bezahlen, weil ich mich betrogen fühle. Und selbst wenn "jemand" auf die idee kommt, am Ende, "meine Tür aufzubrechen", werde ich mich "mit Händen und Füßen wehren". Aber so weit möchte ich es nicht kommen lassen. Schon gar nicht wegen eines solchen Blödsinns. Ich habe schließlich noch genügend andere Probleme.

Recht, Klage
Sind dies gute Gründe um einer Mieterhöhung nicht zuzustimmen?

Also ich habe ein Schreiben von der Hausverwaltung bekommen, dass ich der Mieterhöhung zustimmen soll. Das erste Schreiben habe ich ignoriert. Im zweiten Schreiben wird daran erinnert, dass ich zustimmen soll und dass ansonsten eine Klage zur Zustimmung eingereicht wird. Ich möchte der Mieterhöhung jedoch aus folgenden Gründen nicht zustimmen:

-Ich wohne seit 27 Jahren in diesem Haus. Vorher in einer 2-Zimmerwohnung für 8 Jahre und Seit 99 in einer 3-Zimmerwohnung auf der selben Etage. Kann man dieses Argument in irgendeiner Weise gelten lassen?

-Darauf anknüpfend möchte ich sagen, dass das Gebäude im Allgemeinen seit Jahren immer mehr verkommt. Das Gebäude müsste innen mal komplett saniert werden. Manche Etagen stinken so sehr, dass man den Atem anhalten muss. Dann sind noch diverse Kleinigkeiten kaputt, die seit Jahren nicht erneuert werden. Wenn man das Haus betritt, denkt man, dass man in den 70ern ist. Gut ist nostalgisch, aber dennoch sollte es doch mal modernisiert werden?

-Aufgrund der Tatsache, dass das Haus verkommt, ziehen immer wieder Asoziale Menschen ein, die nicht immer wissen, wie sie sich benehmen sollen. Deswegen und auch weil das Gebäude und Gegend langsam verkommt sind auch viele Familien nach einem Jahr oder sogar nach paar Monaten sofort wieder ausgezogen

-Das Bad schimmelt und die Heizung war defekt. Ich habe persönlich beim Hausmeister einen Termin vereinbart. Jedoch wurde nur die Heizung repariert und die verschimmelten Stellen nur fotografiert. Nichts weiter. Und das selbe Spielchen zwei Mal. Einmal bei der Firma vorher die für das Gebäude zuständig war und das zweite Mal die aktuelle Firma die auch die Heizung repariert hat. So unverschämt wie der war hat der auch noch veruscht uns zu beschuldigen mit der Aussage, dass wir ja vllt den Schimmel verursacht haben könnten. Genau! Dann baut bitte ein Fenster ein! Von den Terminen habe ich keine E-Mails oder Anrufprotokolle, weil ich wie gesagt persönlich vor Ort war und einen Termin vereinbart habe, den er sich auch in seinen Terminkalender eingetragen hat.

-Bis auf eine Heizung heizt keine Heizung mehr

-Die Decke im Bad und die Wand des angrenzenden Schlafzimmers sind auch vom Schimmel betroffen

-Der Lack zweier Türen splittert ab (das wären wir auch Schuld gewesen laut dem Hausmeister)

-Türgriffe zweier Zimmer halten nicht mehr. D.h ein Zimmer muss immer abgeschlossen werden, damit die Tür zubleibt

Mir ist bewusst, dass die Mängel in unserer Wohnung alle beseitigt werden können. Wie sieht es aber danach aus?

Was vielleicht noch wichtig sein könnte ist, dass die Miete an B-Fonds überwiesen wird, jedoch die Verwaltung eine Firma Namens Bautra übernimmt. Ich habe von anderen Mietern gehört, dass man sich besser direkt an die B-Fonds wenden sollte, weil die sich sofort um einen kümmern. Würdet ihr mir empfehlen mit meinen angeführen Argumenten mich direkt an die B-Fonds zu wenden oder anders handeln und mit Gegenklage gegen Bautra drohen?

Hier die Briefe:

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Miete, Mieter, Mieterhöhung, Mietrecht, Recht, Klage
Braucht man einen Erbschein für eine Klage auf Schmerzensgeld ?

Vor kurzem ist mein Vater gestorben, zu dem ich 30 Jahre kein Kontakt hatte. Beerdigung habe ich bezahlt. Erbe ausgeschlagen, da überschuldet. Habe trotzdem alles mit Banken und Versicherungen geklärt. Da die Lebensgefährtin bezüglich des Ablebens während einer Notoperation ihre Bedenken über den tötlichen Ausgang hatte, habe ich mich bereit erklärt über und mit meiner Rechtsschutzversicherung und eine Internetanwalt für Medzinrecht eine Klage oder aussergerichtliche Einigung mit Schmerzensgeld einzufordern, wegen einem Behandlungsfehler. Soweit sogut, mit dem Anwalt mehrmals Kontakt gehabt, der mir auch aufgrund der Beschreibungen der Krankenhausaufhalte dazu geraten hat der Sache nachzugehen und die Versicherung dahin bekommen eine Deckungszusage zu erteilen. Dann habe ich meinem vermeintlichen Anwalt mitgeteilt, ob es von Relevanz ist, daß ich das Erbe ausgeschlagen habe, dann kommt auf einmal die Nachricht, daß : Insoweit sind Sie im Moment gar nicht in der Lage, selbst bei einer Bestätigung eines Behandlungsfehler, die daraus ergebenden Schadenersatzansprüche gegenüber der Gegenseite überhaupt geltend zu machen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kann dann einfach sagen: „Herr Conrad ist nicht Erbe, wir müssen ihm auch nichts zahlen“. Boin, da war ich erstmal platt. Wer kann mir jetzt sagen, ob ich dafür diesen Erbschein brauche und was ich jetzt machen soll. Danke

Recht, Schmerzensgeld, Klage, Erbausschlagung, Erbschein

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