Rechtskraft Beschluss?


12.07.2024, 06:09

Ich habe einen Beschluss erhalten über die Freigabe einer Summe x im insolvenzverfahren. Mit einer Notfrist von 2 Wochen! Nun wartet die Rentenkasse auf Rechtskraft und Bescheid vom Gericht bis Sie die Summe anweisen.

2 Antworten

Rechtskraft bedeutet, dass kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann.

Alles Übrige liegt hier wabernd im Nebel.

Es scheint sich um einen Prozeß vor der Sozialgericht zu handeln und es scheint eine Frist von 2 Wochen zu geben.

Allerdings werden verfahrensbeendigende Beschlüsse nicht mit einer Notfrist versehen. Somit kann von irgendeiner Rechtskraft keine Rede sein. Das Verfahren geht weiter. Nur kann eine bestimmte Verfahrenshandlung -welche auch immer- nicht mehr angefochten werden.

Nach meiner (wenigen) Erfahrung wird der rechtskräftige Beschluss recht zeitnah vom Gericht zugestellt. Du wirst ihn ja auch erhalten.

Wann der dann rechtskräftige Beschluss dann von der Rentenkasse umgesetzt wird, steht auf einem anderen Blatt.