Handyvertrag "weitervermieten", was fällt an Steuern an?

Angenommen, ich habe einen Handyvertrag für ne Allnetflat.

Kostet mich sagen wir mal 30 Euro im Monat.

Aus welchen gründen auch immer brauche ich den handyvertrag plötzlich nicht mehr, bin aber leider dank 2 Jahre Laufzeit noch gut 18 Monate gebunden.

Nun kam mir der Gedanke, die betreffende Simkarte weiter zu vermieten sozusagen.

d.h. ich treffe mit einer weitern Person B einen vertrag von wegen

"Du überweist mir 10 Euro pro Monat und darfst dafür die Simkarte und die damit verbundene Telefonnummer und Allnetflat beliebig nutzen.

für Auslandsgespräche und anderen kram, der nicht von der Flat gedeckt ist, haftest du in voller Höhe und hast mir den betrag unverzüglich zu überweisen.

Vereinbarung gilt vorerst für die kommenden 18 Monate (d.h. bis bei mir die

2 Jahre Mindest Frist rum ist).

Willst du den vertrag darüber hinaus behalten, ist spätestens 4 Monate vor Ablauf eine neue Vereinbarung zu treffen."

Sowas ähnliches in der Art.

d.h. Handyfirma überlässt mir den Vertrag+Sim für 30 Euro im Monat und ich wiederum überlasse es Person B für 10 Euro im Monat; alles geregelt über natürlich einerseits den mobilfunkvertrag mit dem Anbieter und mir

und zum anderen dem privaten vertrag zwischen mir und Person B.

Bei Handyfirma habe ich bereits nachgefragt, denen ist es im prinzip egal, was ich mit den überlassenen Simkarten mache; bin halt lediglich nach wie vor für die pünktliche Bezahlung zuständig. Also von dort her kein Problem.

Jetzt würde mich nur mal interessieren:

Wenn man es genau nimmt im Sinne der Armut-ahoi-gesetze, dann ist das ja 10 Euro Einkommen im Monat.

Muss ich das dann mit den üblichen 25% versteuern?

Und kann ich da dann bei der Steuererklärung die 30 Euro Unkosten für den handyvertrag, ohne den ich ja gar nicht diese Einnahmen haben könnte, dagegen rechnen sodass es auf +-0 Euro Steuern rausläuft?

oder wie wird das gehandhabt?

Zur Info: ich ledig, Steuerklasse 1,

Freibetrag sei schon aufgrund anderer Einnahmen ausgeschöpft, gehen wir mal davon aus.

Keine Kinder vorhanden.

Steuern, Vermietung.
Miete an die Erbengemeinschaft bei Eigenbedarf und muss ich diese ggf. als Einkommen versteuern?

Hallo, ich hab einige Fragen und hoffe, das mir jemand einige oder vielleicht alle Beantworten kann.

Vor einigen Jahren haben mein Bruder und Ich recht jung eine Eigentumswohnung geerbt (Erbengemeinschaft zu je 50%), die wir dann vermietet haben. Es sei gesagt das auf der Wohnung noch eine Hypothek stand und steht, die wir mit entsprechender Mieteinnahmen gedeckt haben.

Da mein Bruder noch deutlich jünger war und mit der ganzen Situation überfordert hab ich alles Organisatorische übernommen, und entsprechend steh ich auch alleine als Vermieter in den Unterlagen. Die Mieteinnahmen sind auf das Gemeinschaftskonto der Bank geflossen, von dem Ich dann direkt die Hypothek, die Nebenkosten und sonstige Kosten bezahlt habe. Jedes Jahr hab ich dann (alleine, bei meiner Steuererklärung) die kompletten Einnahmen angegeben und entsprechend versteuert.

Womit sich schon die erste Frage ergibt, ob das so alles sinnig war, da ich auch alleine als Vermieter eingetragen war, oder wie es korrekt wäre ?

Nun steht ich mittlerweile aber vor einer anderen Frage und zwar steht die Wohnung jetzt leer und Ich möchte sie selbst, zusammen mit meiner Partnerin beziehen. Mein Bruder und Ich verstehen uns soweit super und er möchte von sich aus keine Nutzungsentschädigung o.ä.. (Und wir werden das auch schriftlich festhalten, so das im Nachhinein nix kommen kann)

Ich würde dann entsprechend alleine die anfallenden Kosten für die Wohnung zahlen, d.h. Hypothek, Nebenkosten, ggf. Reparaturen etc. , nun wäre aber die Frage (gerade im Hinblick wegen den Steuern):

1. Muss ich ein Mietvertrag mit der „Erbengemeinschaft“ machen und entsprechend Miete (oder Teilmiete) zahlen, und wenn ja würde diese dann auf das Gemeinschaftskonto gezahlt werden und normal als Einnahmen versteuert. Wodurch ich dann ja noch mal extra Kosten hätte obwohl es keine Einnahmen gibt. Oder reicht es zu sagen ich als Miteigentümer nutze die Wohnung selbst, und damit entfällt der Punkt der Mieteinnahmen.

2. Muss meine Partnerin eine Miete zahlen, oder reicht es auch hier das ich Miteigentümer bin ?

Vielen Dank schon mal und falls es sonst Hinweise gibt was zu bedenken ist, bin ich sehr Dankbar.

Einkommen, Erbengemeinschaft, Miete, Steuern, Vermietung.

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