Ich schlage mich ja schon einige Jahre damit herum, dass die Verwaltung(en) einer vermieteten Wohnung sich ewig Zeit mit der Hausgeldabrechnung lassen. In einem Fall habe ich ungelogen diese Abrechnung am 31. Dezember bekommen.
Die Fragen beziehen sich nicht nur darauf, sondern auch darauf, dass mir das Zu-Abflussprinzip in Zusammenhang mit den zu leistenden Hausgeldzahlungen und deren Anteil an der Instandhaltungsrücklage nicht eingängig sind.
Bisher habe ich mir eingeredet, dass mit den Hausgeldzahlungen und den Entnahmen aus der Rücklage auf jeden Fall die Kosten in dem betreffenden Jahr abgeflossen sind und die Ansprüche an den Mieter/des Mieters entstanden sind.
Das vereinfacht die Zusammenstellung der Zahlen ungemein, Das komplette Jahr wird auf dieser einen Anlage V untergebracht (abgesehen von teuren Instandhaltungen, die über mehrere Jahre aufgeteilt werden können).
Nun hätte ich wieder die Frist für die Abgabe der EStErklärung verschieben müssen und ich habe die Anlage aufgrund des Wirtschaftsplans erstellt.
Das macht natürlich die nächste Erklärung um Etliches komplizierter.
Mache ich einen Denkfehler - gibt es da einen einfacheren Weg?
Ich habe das als Diskussion eingestellt, weil ich auf die Fragen u.U. längliche Rückfragen habe.