Kann ich bei einer Kapitalbeschaffung die Schuldzinsen als Werbungskosten geltend machen???
Ich möchte eine vermietete Wohnung kaufen und sie als Kapitalanlage weiterhin vermieten. Kann ich die Wohnung aus Eigenkapital 100% erwerben und im Nachhinein (z.B. nach 1 oder 2 Jahren) bei einer Kapitalbeschaffung die Schuldzinsen (Anlage V/V) absetzen? Die Kapitalbeschaffung wäre für eine eigenbewohnte Wohnung oder um das Geld woanders zu investieren. Oder macht das Finanzamt da Probleme?
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