Kann ich bei einer Kapitalbeschaffung die Schuldzinsen als Werbungskosten geltend machen???
Ich möchte eine vermietete Wohnung kaufen und sie als Kapitalanlage weiterhin vermieten. Kann ich die Wohnung aus Eigenkapital 100% erwerben und im Nachhinein (z.B. nach 1 oder 2 Jahren) bei einer Kapitalbeschaffung die Schuldzinsen (Anlage V/V) absetzen? Die Kapitalbeschaffung wäre für eine eigenbewohnte Wohnung oder um das Geld woanders zu investieren. Oder macht das Finanzamt da Probleme?
2 Antworten
Oder macht das Finanzamt da Probleme?
Ja, das Finanzamt wird bei Deinem Abfolgemodell die Schuldzinsen nicht als Werbungskosten in Anlage V anerkennen, da der Kredit nicht beim Kauf des Wirtschaftsgutes aufgenommen wurde.
Es wäre richtig, für den Kauf der vermieteten Wohnung den Kredit aufzunehmen und das Eigenkapital später bei der selbstgenutzten Wohnung einzusetzen.
Guck mal auch in diesen Link für eine etwas anderen, aber exemplarischen Fall:
Der Trick ist bei Finanzämtern schon lange bekannt und daher absolut nicht zu empfehlen. Achte unbedingt darauf, dass Fremdkapital nachweislich nur für die Anschaffung der vermieteten Wohnung zum Einsatz kommt.
Ich sehe es eigentlich nicht als "Trick" an. Wir würden auch gern unsere jetzige voll bezahlte Wohnung vermieten und uns eine andere zum Bewohnen kaufen.
Der Weg ist nur verstellt, weil es Missbrauchs-Möglichkeiten gibt. Aber weder der Plan von hello, noch unsere Idee ist in irgendeiner Weise als unlauter anzusehen.