Liebes Forum,

mich würde interessieren, inwiefern ich die Grundsteuer während des Hausbaus schon absetzen kann. Das Haus soll vermietet werden. Die Finanzierungsbeschaffungskosten (Grundbuch, Notar) kann ich ja schon im Jahr des Anfalls der Kosten steuerlich als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Wie schaut das aber mit der Grundsteuer aus? Kann ich diese 1) überhaupt nicht absetzten, bzw. erst wenn ich die Mieteinnahmen habe? 2) als Herstellungskosten zum Hausbau? oder 3) sofort im Jahr der Enstehung als vorweggenommene Werbungskosten?