Kann ich vom Mieter verlangen dass er sich eine passende Waschmaschine kauft?
Habe im Bad Fliesen auf Fliesen gelegt. Der Platz für die Waschmaschine ist von 58 cm auf 56,5 cm gesunken. Meine Miele Waschmaschine hat zum Beispiel 57 cm und würde jetzt nicht mehr rein passen. Meine AEG Waschmaschine gerade noch so denke ich. Was mache ich wenn der Platz für die Waschmaschine des neuen Mieters nicht reicht. Kann ich verlangen dass er sich dagegen ein Toplader an schafft, der nur 50 cm hat? Oder ist das nicht mein Problem? Konnte natürlich auch vorschlagen die Tür und Tür Rahmen zu verkleinern, wenn sich der Mieter bereit erklärt sich an den Umbaukosten zu beteiligen, oder?
5 Antworten
Du solltest Dir selber in den Hintern treten, althaus. Hättest Du -wenigstens in dieser Ecke- die alten Fliesen abgeschlagen, dann würden solche Probleme nicht entstehen. Natürlich werden Wohnungen so vermietet wie sie sich bei der Besichtigung zeigen und rein rechtlich kann Dir niemand am Zeug flicken. Aber: Ich garantiere Dir, Deine Mieter werden unzufrieden sein und das an Dir auslassen.
Ich freue mich schon auf eure Kommentare. ....an die Ecke der Waschmaschine hatte ich wirklich nicht gedacht, sonst hätte ich die Fliesen abmachen lassen.
ich wirklich nicht gedacht
Das ist der Grund dafür, wieso ich für Umbauarbeiten inzwischen lieber einen Architekten beauftrage. Mir würden solche Dinge spontan nämlich auch oft nicht einfallen, dem schon und der hat dann Lösungen parat. Auf die Handwerker kann man nämlich nicht vertrauen. Die machen ganz einfach nur was ihnen gesagt wird.
Ein Architeckt hätte mich dreimal soviel gekostet wie ein Frontlader mit nur 45cm Tiefe. Ich finde ein Architekt wäre hierfpür unsinn gewesen. Meiner Ansicht nach hätte mich der Fliesenleger darauf hinweisen sollen. Na ja was solls.
hätte mich der Fliesenleger darauf hinweisen sollen
Muß er nicht: Er führt Aufträge aus die ihm erteilt wurden.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Hätte der Mietinteressent vor Renovierung besichtigt und demnach Mietvertrag geschlossen, weil er die Aufstellungsmöglichkeit seiner Maschine mit Normmaßen im Bad ausschlaggebend fand, hätte er einen Mängelbeseitigungsanspruch :-)
G imager761
Übliche Breite für Geräte sind 60 cm , da gibt es meines Wissens sogar eine DIN oder EN Norm dafür.
Und das Grundgesetz hast du offensichtlich auch nur einmal aus der Ferne gesehen.
Wie kommst du eigentlich dazu die Selbsbestimmungsrechte deines Mieters anzugreifen - ob der sich nun die passende Waschmaschine kauft oder nicht, geht dich als Vermieter gar nichts an, und ist weder durch das Mietrecht im BGB oder sonst eine Rechtsquelle in der Bundesrepublik Deutschland herleitbar.
Althaus , isses denn....
Nimm doch die Frage nicht so wörtlich. Die Frage war eingendlich, ob ich den Mieter auf die kleine Nische extra hinweisen muss. Denn ein Frontlader mit nur 45cm Tiefe passt da allemal rein. Nur mit einer 56 cm Tiefe könnte es sehr eng werden.
@gtbasket: Neben den 60er Standardmassen gibt es auch noch schmalere und/oder weniger tiefe Geräte, natürlich nicht in der Vielfalt und Preisgünstigkeit.
@althaus: Den Unterschied zwischen der Tiefe und Breite eines Gerätes solltest Du kennen. Aber es dann auch genauso beschreiben. Warum sollte eine 60 cm breite WM nicht in eine 56,5 cm tiefe Lücke passen?
Es geht nicht um die Breite. Habe 67cm an Platz für die Breite. Aber nur 56 bis 57cm Tiefe. Das wird eng, denn meine Miele hat zum Beispiel 58 Tiefe, meine AEG hat 56cm Tiefe, die würde gerade noch so passen. Wir haben 2 WM im Haushalt.
@althaus: Erlaube mir die Fragen: "Wie mißt Du die Tiefe einer Waschmaschine?", "Warum sollte eine Baulückentiefe von 56 und Baulückenbreite von 67 cm für eine Waschmaschine mit 59 x 59 cm (B x T) nicht passen?", "Warum kann diese Waschmaschine nicht 3-4 cm vorstehen?"
verlangen kannst du nichts. Es wäre aber Mieterfreundlich wenn man einen Platz für eine Waschmaschine in der Wohnung bereitstellt, dass dort auch handelsübliche Maschinen aufgestellt werden können. Nicht jeder Mieter hat das Geld sich auch noch eine neue WM zum Einzug leisten zu können.
Du kannst natürlich nicht verlangen, dass der Mieter sich eine Waschmaschine kauft.
Wohl aber kannst Du von dem Mieter, der sich die Wohnung angesehen (und ausgemessen) hat, erwarten, dass er sich mit den Gegebenheiten arrangiert. Du brauchst Dich nicht mehr als unbedingtnötig mit den Privatangelegenheiten Deiner potentiellen Mieter beschäftigen.
Wenn die Nische nur 56 cm hat, dann ist es eben so.
Übrigens habe ich die Anregung, bei uns überzufliesen gerade aus diesem Grund von vornherein ausgeschlossen. Aber hier will ich ja auch selbst wohnen ;-)
Habe ergoogelt, daß es Waschmaschinen gibt mit geringerer Tiefe. Und zwar Frontlader mit 45cm Tiefe. Die passt perfekt! War mir auch neu.
das hätte ich dir auch sagen können...... ;-)))))))))
Ich bin eben ein Blitzesgeist (wie kommst du überhaupt auf das Wort?)
Kann Dein Avatar nicht lesen und lese immer Blitzesgeist stattdessen. Sehe es einfach positiv. :-)
Ich erkläre es dir: bln (=Berlin)steglitz
http://de.wikipedia.org/wiki/Berlin-Steglitz
;-))))))
Danke für die Aufkläerung. Bleibetrotzdem beim Blitzesgeist, soll ein Kompliment sein!
und wir dürfen dann die Fragen beantworten.... ;-)))))