Differenzbesteuerung und Normalbesteuerung?

Hallo liebe Leut.

Mich interessiert eine extrem komplizierte Situation.

Ich möchte mich demnächst selbständig machen und ich möchte Sammelkarten (Yu-Gi-Oh!) verkaufen.

Hauptsächlich sollen diese Karten (Sammlungen) von Privatleuten eingekauft werden. Die wertvollen Karten der Sammlungen sollen dann einzeln verkauft werden mit Differenzbesteuerung.

Die nicht wertvollen Karten sollen als selbstgemachte Pakete (bundles) verkauft werden, und so wie ich bisher die Gesetzestexte verstehe, handelt es sich bei den Bundles um Produkte die ich erstellt habe und somit muss Mwst ausgewiesen werden (bitte korrigiert mich, falls ich hier falsch liege).

Soweit so gut.

Jetzt wird es heikel: Von Yu-Gi-Oh! gibt es im Handel Karten die in verschweißten Päckchen verkauft werden. Diese Päckchen werden natürlich neu also mit Mwst verkauft.

Ich möchte auch gerne mit solchen Päckchen handeln. Also mit Mwst einkaufen und mit Mwst verkaufen.

Was aber passiert, wenn ich einige dieser Päckchen öffne, weil ich zum Beispiel derzeit einen Engpass bei meinen Bundles habe und Karten benötige um diese aufzufüllen? Von der Mwst bleibt das ja gleich (Einkauf und Verkauf jeweils 19%).

Aber wie soll ich dem Finanzamt das klar machen, dass ich nicht Karten aus den Päckchen (mit 19%Mwst) als Einzelkarten (Differenzbesteuerung) verkaufe?

Ich kann euch auch sagen, dass ich nicht jede einzelne Karte in einem Warenwirtschaftssystem einpflegen kann, das ist nicht wie bei Gebrauchtautos. Hier geht es um mehrere hunderttausend Artikel, von denen sehr viele nur 0,5 cent Wert haben. So kann ich auch nicht sagen, woher ich welche Karte die ich einzeln verkaufe ursprünglich her habe.

Welche Lösung ist hier möglich?

Macht das Finanzamt da mit, dass ich die Mwst aus den Päckchen komplett anrechnen kann?

Vielleicht ist das ja auch fürs Finanzamt alles in Ordnung, weil ich ja schon für die selbstgemachten Bundles Mwst abführen muss, obwohl ich da keine Vorsteuer ziehen darf?

Ich danke für Antworten.

Umsatzsteuer
Betriebskostenpauschale und Umsatzsteuer bei Journalisten?

Für Journalisten (und andere freie Berufe) gibt es ja bekanntlich die Betriebskostenpauschale von bis 2.455 €, die dann aber auch die ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer umfassst - so entspricht es dem Begriff Betriebsausgaben, so kann man es hier im Forum lesen, so haben eben aber auch immer wieder die Finanzämter entschieden. Soweit so klar.

In der Praxis scheint das jedoch keinerlei Niederschlag zu finden: Alle Branchenfreunde, die ich bisher befragen konnte, gehen im Wesentlichen so vor, in der EÜR neben der Betriebskostenpauschale einfach auch noch die abgeführte Umsatzsteuer angeben und fertig. Und von den Finanzämtern kommt, trotz beispielsweise meiner alljährlichen expliziten Erwähnung im Anschreiben, keinerlei Widerspruch. Schön für alle, die dadurch ganz bequem ohne Abrechnung noch mal 2.455 € zusätzliche Ausgaben einbringen können - bis es das Finanzamt dann eben doch mal bemängelt und man halt auch anfängt mit der Zettelwirtschaft.

Es scheint also bei diesem Thema auf allen Seiten ein ordentliches Maß an Unwissen zu herrschen, was auch noch dadurch verstärkt wird, dass selbst auf den einschlägigen, oft auch seriöseren Selbstständigen-Webseiten der Sachverhalt keinerlei Erwähnung findet. Da heißt es dann meist, die Betriebskostenpauschale sei ein tolles Steuersparmodell, was in Rechenmodellen bei einem zugrunde gelegten Einkommen von 30.000 € beispielsweise mit dem Verhältnis von 370 € realen Ausgaben zu 2.455€ Pauschale begründet wird.

Das ist jedoch Blödsinn, klar, denn real müsste in diesem Beispiel ja noch 7 % Umsatzsteuer (bei Journalisten) in Höhe von rund 2.000 € hinzugerechnet werden, und dann ist die Pauschale ja schon bei Kauf eines neuen Laserdruckers hinfällig. Und wer hin und wieder auch mal etwas mit 19% Umsatzsteuer abrechnet, bei dem geht es natürlich noch viel schneller.

Vor diesem Hintergrund frage ich mich zweierlei:

  1. Warum wird selbst auf Steuerfachportalen nicht deutlich darauf hingewiesen, dass die Betriebskostenpauschale bei Umsatzsteuerzahlern mit normalem Einnahmen eigentlich kaum Sinn macht? Liegen die Ämter vielleicht doch falsch?
  2. Und damit dann natürlich verbunden, gibt es irgendwo ein abschließendes Urteil oder eine Anweisung oder was auch immer, die das ein für alle mal klärt, anstatt nur zu Interpretieren.


Den seltsam bleibt es am Ende schon, schließlich sollen Betriebskostenpauschalen ja der Vereinfachung dienen, aber wenn sie dann in der Praxis eben doch bei einem ansatzweise normalen Einkommen nicht mehr sinnvoll anzuwenden sind, was soll dass dann überhaupt? In Zukunft werden sich nämlich sowohl ich als auch die für mich zuständigen Steuerbeamten durch einen hübschen Zettelhaufen wühlen, bei dem am Ende ungefähr die selben Beträge rauskommen - ein Hoch auf die Volkswirtschaft, kann man da wohl nur noch sagen.

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