Steuerberater hat Steuererklärung zu spät oder gar nicht eingereicht. Kann er nun belangt werden?

Hallo,

ich bin selbstständig als Freiberufler und mein Steuerberater hat meine Einkommen- und Umsatzsteuer für 2014 zu spät abgegeben. Die Bescheid (Umsatzsteuerbescheid und Einkommensteuerbescheid) habe ich nun vom Finanzamt bekommen mit jeweils entsprechenden Verspätungszuschlägen und mit jeweils einer geschätzten Bemessungsgrundlage. Dies führt nun dazu, dass ich recht viel nachzahlen muss.

Ich habe meinen Steuerberater die Steuerbescheide natürlich sofort zukommen lassen zur Prüfung und habe auch schon mehrfach versucht einen telefonischen Kontakt herzustellen. Aber mein Steuerberater ist leider sehr unzuverlässig und nicht kommunikativ. Ein Wechsel wird jetzt spätestens notwendig. Hinzu kommt, dass auch meine Einkommensteuervorauszahlung für jedes Quartal enorm gestiegen sind. Alle Nachzahlungen werden automatisch von meinem Konto einbezogen, startend mit dem 10.06.. Dies möchte ich natürlich verhindern, da mein Steuerberater ja den Fehler gemacht hat. Während der gesamten Zeit habe ich Ihn mehrfach daran erinnert meine Steuererklärungen abzugeben. Die Unterlagen hat er frühzeitig von mir erhalten.

Was kann ich denn nun machen? Ihm scheint es total egal zu sein. Fakt ist, dass diese Nachzahlungen mich in ein finanzielles Loch führen und ich sehr beunruhigt bin. Kann man den Steuerberater belangen ohne gleich einen Anwalt zu nehmen?

Kann diese Angelegenheit auch nun noch ein anderer Steuerberater klären mit dem Finanzamt und meine (unberechtigten) Nachzahlungen verhindern?

Danke und Gruß, Martin

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Ich möchte im Nebengewerbe Kleinunternehmer sein, werde Flugtickets kaufen und verkaufen, falle ich unter die Umsatzsteuer?

Hallo liebe Gemeinde, ich möchte als Kleinunternehmer im Nebengewerbe als Reisevermittler Flugtickets von Fluggesellschaften einkaufen (über bestimmte Portale, -> Consolidator) mit Gewinn weiterverkaufen.

Angenommen beträgt der Flugpreis 200€ zum Einkaufspreis, ich werde 20€ Gewinn addieren und es für 220€ an Kunden (Privatkunden) weiterverkaufen. Muss ich als reine Reisevermittler zusätzlich 19% auf den Flugpreis von 220€ addieren? Viele große Reisevermittler (wie fluege . de) verkaufen die Flugtickets schon fast zum Einkaufspreis, weshalb die Vermutung nahe liegt, dass man als Reisevermittler keine 19% Ist aufaddierten muss.

Als Kleinunternehmer sind bis zu 17.500€ Umsatzerlöse möglich. Wenn die Umsatzerlöse von meinen Flugtickets nicht steuerpflichtig ist, dann muss ich doch nur mein Gewinn - also Marge - aufaddieren um an die 17.500€ zu kommen oder nicht?

Wenn ich von den 220,00€ erstmal 19% Ust abgeben müsste, wären das 41,80€. Dann hätte ich ja Verlust.

Müsste ich auf die 220€ die 19% Ust addieren (falls notwendig) dann wäre der Preis in Höhe von 220,00€ + 41,80€ = 261,80€ gar nicht mehr konkurrenzfähig.

Habe ich einen Denkfehler oder vertausche gerade irgendwelche gesetzlichen Regelungen was gar nicht zusammengehört? :(

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Mit lieben Grüßen!

Umsatzsteuer, Flug, Gewinn, Kleinunternehmerregelung, Nebengewerbe

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