Hallo ihr Lieben,
bei Abgabe einer korrigierten Umsatzsteuer-Voranmeldung: Das Finanzamt hat festgehalten, dass der Tag in dem eine korrigierte USt-VA abgegeben wird gleichzeitig der Fälligkeitstag der Zahlung ist.
Kommt mir Spanisch vor. Da sicherlich die wenigstens beim Finanzamt vorbeilaufen und bar bezahlen... und ich finde dazu auch auf die Schnelle keine Rechtsquelle. Dauert eine Überweisung beispielsweise ein paar Tage, darf dann gleich ein Säumniszuschlag verlangt werden? Weiß da jemand genaueres?
Danke :-)