Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Privatkäufen?
Hallo, Wer als Unternehmer sonstige Leistungen aus dem Gemeinschaftsgebiet oder Drittländern bezieht, ist ja die Umsatzsteuer pflichtig - unabhängig davon ob er die Leistung privat oder für seinen Betrieb bezieht.
Wie verhält es sich aber bei Lieferungen von Waren, d.h wenn man sich privat etwas aus einem EU oder Drittland bestellt, aber auch unternehmerisch tätig ist (nur halt nicht in diesem Fall) .
Ist man dann auch verpflichtet, die Umsatzsteuer abzuführen?
Vielen Dank für das Lesen - die Frage ist vielleicht trivial aber würde mich trotzdem sehr über eine Antwort freuen :)
Umsatzsteuer,
Reverse Charge