Wie ist es mit der Umsatzsteuer bei einer einmaligen Rechnung?
Hallo ihr Lieben,
mir wurde Angeboten, dass ich eine einmalige Auftragsarbeit im grafischem Bereich in Rechnung stellen kann. Es ist kein großer Betrag, lediglich 300€.
Dazu muss ich aber noch sagen, dass ich festangestellt bin und das nur eine Ausnahme war. Nun frage ich mich, ob eine Umsatzsteuer auf der Rechnung angeben muss oder nicht. Die SteuerID kann ich soweit ich weiß weglassen (falls das nicht richtig ist, bitte berichtigt mich).
Weiß jemand also etwas genaues zur Umsatzsteuer für jemanden der kein wirklicher Freelancer? Hat jemand Erfahrungen und kann mir helfen?
Liebe Grüße, J
1 Antwort
Umsatzsteuer darfst Du nur berechnen, wenn Du Deinen Betrieb odrnungsgemäßt beim Finanzamt anmeldest und den "Fragebogen zu steuerlichen Erfassung" ausfüllst und einsendest.
Wenn das wirklich nur ein einmalige Sache ist (einmalig pro Jahr ist auch O.K., dann schreibe nur eine Rechnung Mit Deinen Absendedaten und "Für ....(Art der Arbeit) berechnen ich 300,- Euro. Bitte überweisen Sie auf ........
oder "Betrag in bar erhalten." feritg.
Die 300,- Euro bleiben nämlich neben Deiner Tätigkeit als Angestellte völlig steuerfrei, weil unter 410,- Euro im Jahr.
DEine persönliche Steuer-ID geht nur Deinen Arbeitgeber etwas an.
Nicht auf die Rechnung schreiben.
Die SteuerID kann ich also auch weglassen, oder? Frage lieber zur Sicherheit nochmal nach.