Säumniszuschläge / Krankenkasse / Berechnung?

Guten Morgen,

ich habe eine Frage zur Berechnung bzw. Dauer der Gültigkeit von Säumniszuschlägen der Krankenkasse. Mein Fall ist leider etwas Länger und eventuell auch verwirrend.

Bei meiner alten Krankenkasse war ich bis 12.2015 versichert. Für den Zeitraum von 04.2014-09.2014 wollte mich die Krankenkasse nicht als Student versichern. Die Krankenkasse hat in mehreren internen Sitzungen meine Forderung "als Student versichert zu werden" abgelehnt. Im September 2015 habe ich gegen den Beschluss der Krankenkasse Widerspruch eingelegt und im Februar 2016 vor dem Sozialgericht Klage eingereicht. In erster Instanz, vor dem Sozialgericht, hatte ich noch verloren. In zweiter Instanz, vor dem Landessozialgericht, aber Recht bekommen. Allerdings haben wir uns nur auf einen Vergleich geeinigt, die Krankenkasse wurde nicht "verurteilt" (oder was auch immer der richtige Terminus in diesem Fall wäre). Die Kasse akzeptiert nun (10.2017), dass ich im oben genannten Zeitraum Student war und berechnet die Beiträge dafür neu.

Leider wusste ich damals (2014) noch nicht, dass eine Zahlung unter Vorbehalt die bessere Lösung gewesen wäre. Ich hatte damals die Zahlungen erstmal komplett eingestellt und nun (10.2017) eine Rechnung über Säumniszuschläge erhalten. In der Zwischenzeit habe ich Ende 2015 und Ende 2016 jeweils ca. 1800€ an die Krankenkasse überwiesen, da mir die aufgelaufenen Forderungen zu hoch wurden. Die Beträge für den strittigen Zeitraum hatte ich aber einbehalten.

Jetzt meine Frage: für welchen Zeitraum darf die Krankenkasse die Säumniszuschläge berechnen und wie? Nochmals, ich war dort bis 12.2015 freiwillig versichert. Danach habe ich zu einer anderen Kasse gewechselt. Darf sie von 10.2014-10.2017 die Säumniszuschläge berechnen oder nur bis Ende 2015?

Im Bescheid der Krankenkasse laufen die ausgewiesenen Säumnis-Beträge von 10.2014-12.2015, von 47€ jeweils um 1,50€ jeden Monat reduziert nach unten bis zum Ende 2015. (also 10.2014: 47€, 11.2014: 45,50€, 12.2014: 44€ etc.)
Dazwischen gab es 2x Schwankungen. 2 Monate der gleiche Betrag, dann stieg du geforderte Summe wieder um 1,50€ an, um danach wieder wie gewohnt zu fallen. In diesem Zeitraum habe ich keine Zahlung an die Krankenkasse geleistet. In 12.2015 fällt der geforderte Säumnis-Betrag plötzlich auf 1,50€ für den fälligen Monat, dann endet die Rechnung und es werden ca. 500€ Säumniszuschläge ausgewiesen + Mahnkosten on top. Noch dazu hat sich die Höhe der Mahnkosten von 1,07€ auf 5€ erhöht. Ist dies zulässig bzw. rechtens?

Hierzu würde mich eure Meinung interessieren bzw. was schlagt ihr mir vor, wie ich vorgehen sollte. Mfg user0816

Berechnung, krankenkasse, SGB, Sozialversicherung
Freiwillig bei der GKV kranken- u. pflegeversichert - aus welchen Einnahmen berechnet sich der Krankenversicherungsbeitrag nach einer Erbschaft?

Freiwillig bei der GKV kranken- u. pflegeversichert -

Welche Einnahmen sind zu deklarieren, die DIREKT in die Berechnung einfließen und welche erst nach Vorlage der Steuerfestsetzung? Klar, dass Einnahmen aus Renten und Zinsen (haha!) die Beitragsberechnung beeinflussen. Aber wie verhält es sich, wenn man geerbt hat?

Wie sieht es bei börsennotierten Wertpapieren aus? Es fließt kein Geld, das Depot existiert einfach nur vor sich hin.

Plus ein zugeteilter alter Bausparvertrag mit völlig unzeitgemäßer Verzinsung, der allerdings bisher nur 'parkt'. Müssen die jährlichen Zinsen, die nur auf dem Papier stehen, bei der Einkommensanfrage angegeben werden, auch wenn noch kein Geld geflossen ist?

Weiterhin ist ein Haus mit Mieterträgen vorhanden, die - obwohl nichts entnommen wird - anteilig sicherlich zu den laufenden Einnahmen zählen, oder? Müssen sie gleich in der Einkommensanfrage beziffert werden oder erst über die Steuererklärung?

Wie sieht es aus, wenn für die eigene selbstgenutzte Wohnung (bisher) keine Miete angesetzt wurde - gilt das als 'geldwerter Vorteil'?

Es wäre nett, wenn jemand mit Fachkenntnissen antworten könnte, wofür ich im voraus schon danke.?

Erbschaft, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, krankenkasse, Krankenversicherung, Rentner, Sozialversicherung, freiwillige Krankenversicherung, Mieteinnahmen
Werkstudent Sozialabgaben?

Hi, ich bin seit kurzem Werkstudent und mir immer noch unsicher wieviel ich jetzt verdienen darf. Vielleicht kann mir jemand sagen ob ich alles richtig verstanden habe, da das doch ein etwas verwirrendes Thema ist.

Als Werkstudent darf ich nur 20h die Woche arbeiten, es sei denn es sind Semesterferien. In diesen darf ich maximal 26 Wochen diese Grenze überschreiten. Ist dies bis hier erfüllt, bin ich "ordentlicher Student" und es gilt folgendes:

  1. Die Arbeitslosenversicherung fällt für mich unabhängig davon wie viel ich verdiene weg.
  2. In die Rentenversicherung wird vom Lohn automatisch ein Prozentsatz eingezahlt. ( Liegt das Einkommen unter 450€ wandert 9,35% davon hinein. Liegt das Einkommen über 450€ aber unter 850€ wandert ein Betrag zwischen 4% und 9,35% davon hinein. Liegt das Einkommen über 850€ wandert 9,35% davon hinein.
  3. In der Kranken-/Pflegeversicherung darf ich Familienversichert bleiben, solange mein Einkommen 425€/Monat zuzüglich 1000€ Webungskosten nicht übersteigt. Dieser betrag wird Jährlich behandelt, dh. ich darf zusammengerechnet 6100€ im Jahr verdienen.(also auch z.B. 6100€ im Januar und 0€ im restlichem Jahr)

Da ich mit 6100€ im Jahr im Freibetrag für die Lohnsteuer bleibe, entfällt diese.

Sagen wir ich verdiene Monatlich 200€, außer in 2 Monaten der Semesterferien, in denen ich 2000€ verdiene. 200€ * 10 + 2000€ * 2 = 6000€ Ich verdiene also wenig genug, um weiterhin in der Familienkrankenversicherung zu bleiben und zahle NUR o.g. Beiträge zur Rentenversicherung. Ich habe Jährlich also von 6000€ Brutto (0,9065 * 6000€) 5439€ Netto übrig.

Student, krankenkasse, Sozialversicherung, Steuern, Werkstudent, Familienversicherung
Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags zu bezahlen?

Hallo, ich bin ein Student. neben meinem Studium habe ich immer zwei Jobs gehabt. Der erste Job ist als SHK an der uni, und der zweite Job ist als Wachman am Wochenenden. letztes Jahr habe ich fast nur gearbeitet und weniger studiert und habe ca. 23000 verdient. Ich habe letztes Jahr für die Krankenkasse nur den Studentenbeitrag monatlich selber bezahlt. Nachdem Ich die Krankenkasse meine Lohnabrechnungen von Jahr 2016 gezeigt habe, habe ich eine Rechnung von ungefähr 3000 Euro bekommen, weil mein Arbeitgeber keine Beiträge bezahlt hat und ich letztes Jahr 30 jährige geworden bin. Ich habe meinen Arbeitgeber kontaktiert und habe diese Antwort bekommen: ______________________________

 Sie sind bei uns als Student angemeldet und haben auch eine Studienbescheinigung eingereicht. Sie müssen sich selbst als Student in Ihrem Alter bei der KK versichern und da Sie bei uns studentisch gemeldet sind, werden da auch nur die RV Beiträge bezahlt. Als Student ist Ihre Hauptbeschäftigung das Studium und es darf dann nur in den Semesterferien mal mehr verdient werden. Sie wurden von Anfang an als Student bei uns angestellt und das läuft auch so seit 2009. 

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Meine Frage : ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Hälfte zu bezahlen.

Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen

Student, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, krankenkasse, Krankenversicherung, Sozialversicherung, Werkstudent

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