TEILZEIT 650€ (Brutto) UND GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG?

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Hallo,

beim 1. Job sind die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung wegen der Gleitzone (gilt bis 850 Euro brutto) verringert.

Beim 2. Job (wenn ein anderer Arbeitgeber) fallen in der Sozialversicherung nur Rentenversicherungsbeiträge an (von diesen kann man sich auf Antrag befreien lassen).

Bei den Steuern kann der 2. Arbeitgeber wählen:

- Minijob mit 2% Pauschalsteuer. Dann hat der Minijob keine Auswirkungen in der Steuererklärung.

- individuelle Steuer mit Steuerklasse VI. Dann fallen relativ hohe Steuern an, die man sich bei der Steuererklärung auf Antrag zurückholen kann.

Gruß

RHW