Guten Tag,

ich bin studierter Kirchenmusiker und übe diesen Beruf in einer Pfarrei als hauptamtliche Tätigkeit aus (Organistendienste und Chorleiter). In einer weiteren Pfarrei bin ich nur als Organist auf Minijob-Basis angestellt. Nun wurde ich gebeten, zusätzlich einen Kinderchor zu gründen und zu leiten. Wird diese Chorleitertätigkeit nun in meinen Minijob eingerechnet, überschreitet das Entgelt die 5.400€-Grenze pro Jahr.

Ist es möglich, den Minijob unangetastet zu lassen und die Chorleitertätigkeit als Übungsleiter abzurechnen?

Vielen Dank für die Hilfe!