Nachhilfe freiberuflich, einkommensgerechte Beiträge zur Rentenversicherung?

Liebes Forum,

Ich habe fertig studiert, bin also kein Student mehr, aber arbeitslos und möchte zur Überbrückung als Nebenjob private Nachhilfe für Schüler in Mathe geben (freiberuflich, natürlich beim Finanzamt angemeldet, mit Kleinunternehmer-Regelung). Arbeitslosengeld bekomme ich keins, da ich über dem Freibetrag bin. Umfang: Max. 18 h / Woche (incl. Vor- u. Nachbereitung). Nach einigen Recherchen ist mir noch Folgendes unklar:

1. Aus einer mail von der DRV: „Das regelmäßige monatliche Arbeitseinkommen ist der Gewinn aus der Selbständigkeit, wenn er als solcher nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist“. - Wäre das denn in diesem Fall so?

2. Da es sehr schwer absehbar ist, ob ich genügend Schüler finde und wie dann mein Stundenlohn ausfallen wird, ist dies auch für die Geringfügigkeits-Grenze von 400 EUR der Fall. Ist es möglich, erst einmal anzufangen, um zu sehen, wie sich die Situation entwickelt, um mich dann ggf. bei Überschreitung der Grenze zu melden (3 Monate, ich weiss)?...

3. Kann ich dann selber bestimmen, lediglich die 19,9% auf mein Einkommen zu bezahlen (hat das was mit der "Sozialklausel" zu tun)? Oder kann es mir passieren, dass die von mir den vollen Regelbeitrag (508,45 Euro) verlangen? Der würde ja das Meiste, wenn nicht sogar Alles, "auffressen" (auch der halbe wäre mir zu viel).

Danke schon einmal für jede Hilfe.

Rentenversicherung, Nachhilfe, Sozialversicherung
von freiberuflicher Arbeit in Festanstellung wie kann ich ein Jahresbrutto kalkulieren?

Ich arbeite gerade in einem freiberuflichen Projekt, ich spiele mit dem Gedanken mich befristet einstellen zu lassen wegen Rentenversicherungsbeiträge, und auch wegen anderer Gründe (evtl. wegen eines Einbürgerungsantrags 20 Monate Anstellung in der letzten 24 Monate, wenn ich es richtig verstanden habe, oder würde es auch mir evtl auch die freiberuflichen Einnahmen akzeptiert).<-sorry für die lange EInführung

Und jetzt zu der Frage:

Nehmen wir an ich erziele in einem Jahr 130k EUR brutto Einkommen als Freiberufler,

das ist mit 1800Stunden/Jahr kalkuliert, das ist schon Urlaub mit eingerechnet (also 25Tage*8Stunden abgezogen unbezahlt, bei Krankheit wäre natürlich der Betrag noch weniger, weil diese Stunden auch nicht bezahlt werden)

Ich habe Folgendes im Netz gefunden:

"Die gesetzlich vorgegebenen Lohnnebenkosten für Arbeitgeber (Sozialversicherung, Umlagen, etc.) betragen durchschnittlich etwa 21 % des Bruttoentgelts."

Wie kann ich mein Bruttojahresgehalt ausrechnen damit ich auf den gleichen Betrag wie bei der Freiberuflichkeit.

Würde ich mit der folgenden Rechnung richtig liegen?

130.000/1,21 = 107.438EUR also ? Der Vermittler kriegt das gleiche Geld von dem Endkunde für mich. Die Rechnung habe ich so gemacht, dass ich davon ausgehe, dass ich nicht krank werde.

Muss ich etwas noch irgendwelches Puffer für eventuelle Krankheitstage einrechnen?

Könnten mir bitte jemand einige Hinweise geben? Vielen Dank schon mal,

Rentenversicherung, Freiberufler, Selbstständigkeit, Sozialversicherung, Unternehmen

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