Übungsleiterpauschale und Minijob?
Guten Tag,
ich bin studierter Kirchenmusiker und übe diesen Beruf in einer Pfarrei als hauptamtliche Tätigkeit aus (Organistendienste und Chorleiter). In einer weiteren Pfarrei bin ich nur als Organist auf Minijob-Basis angestellt. Nun wurde ich gebeten, zusätzlich einen Kinderchor zu gründen und zu leiten. Wird diese Chorleitertätigkeit nun in meinen Minijob eingerechnet, überschreitet das Entgelt die 5.400€-Grenze pro Jahr.
Ist es möglich, den Minijob unangetastet zu lassen und die Chorleitertätigkeit als Übungsleiter abzurechnen?
Vielen Dank für die Hilfe!
1 Antwort
Wer würde Dir denn etwas für die Leitung des Kinderchores zahlen?
Was heißt Du wurdest gebeten einen Kinderchor zu gründen? Wer hat Dich gebeten? Eine Kirchengemeinde? Ein Verein? Wenn es eine Kirchengemeinde, oder ein Verein wäre, bei denen Du bisher nciht tätig bist, würde es mit der Übungsleiterpauschale passen.
Gefragt wurde ich von der Kirchenstiftung, bei der ich den Minijob ausschließlich als Organist habe. Diese Gemeinde würde auch die Chorleitertätigkeit (1 Dienst pro Woche, abzüglich Ferien) bezahlen.