Minijob und Übungsleiterpauschale bei zwei verschiedenen Einrichtungen möglich?
Hallo zusammen,
Ich bin als Honorarkraft (450euro) bei einem freien Träger der Jugendhilfe angestellt um mir meine Schulische Ausbildung zum Erzieher zu finanzieren. Nun wurde mir zusätzlich bei einem kirchlichen Träger eine Aushilfstätigkeit auf Übungsleiterpauschale angeboten. Die Tätigkeit würde sich innerhalb des Freibetrags von 2500 Euro jährlich bewegen. Kann ich dieses Angebot annehmen ohne das ich diese Stelle versteuern muss? Im Internet habe ich leider nur Beispiele gefunden wie es ist, wenn Minijob und Übungsleiter bei der gleichen Einrichtung geleistet werden.
Ich hoffe jemand kennt sich damit aus.
1 Antwort
Hallo,
der Freibetrag liegt aktuell bei 2400 Euro jährlich.
http://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/
Einnahmen bis 2400 Euro jährlich als Übungsleiter gelten weder im Steuerrrecht noch in der Sozialversicherung als Einnahme.
Ob es ein oder zwei Arbeitgeber sind ist ohne Bedeutung.
Gruß
RHW