Bin 63 Jahre und seit dem 01.07.2017 in Rente. Offene Provisionen (Außendienst) werden erst nach dem Renteneintritt vom Arbeitgeber bezahlt.

Ich war Immobilienvermittler bei einer Sparkasse als Angestellter tätig. Einen Teil der Immobiliencourtage wurde mir als Provision zusammen mit dem Lohn ausgezahlt und versteuert. 

Es dreht sich um vor dem 01.07.2017 abgeschlossene Geschäfte (Überhangprovisionen).

Es können allerdings auch noch Provisionen kommen für Geschäfte die ich während meiner Arbeitszeit angebahnt und abschlussreif vorbereitet habe.

Meine Befürchtung ist, dass diese Zahlungen als Hinzuverdienst zur Rentenkürzung führen.