Zimmerwechsel in WG, Vermieter behält Kaution des vorherigen Zimmers ein!?
Hallo zusammen,
ich habe in einer WG das Zimmer gewechselt. Ich habe für das vorherige Zimmer eine Kaution gezahlt und für das neue Zimmer ebenso. Das alte Zimmer hab ich zum 31.01.2021 gekündigt. Kautionsabrechnung ist vorhanden. Bis jetzt warte ich auf das Geld und nun meinte der Vermieter, dass ich die Kaution erst bekomme, wenn ich komplett aus der Wohnung ziehe.
Das macht für mich gar kein Sinn, darf er das überhaupt?
3 Antworten
Schriftlich unter Fristsetzung (festes Datum benennen, max. 14 Tage sollten reichen) zur Rückzahlung auffordern.
Weise gleich darauf hin, sollte zum Ablauf der Frist das Geld nicht da sein, dass er sich dann im Verzug befindet, er die Verzugskosten dann auch zu tragen hat
Und das solltest Du dann auch machen. Ab zum Anwalt nach der Frist. Der gehört dann zu den Verzugskosten.
Normalerweise hat der Vermieter "bis zu" 6 Monate Zeit mit der Rückzahlung. Damit er noch evtl. anfallende Nebenkostennachzahlungen abgesichert hat
Hier ist das meiner Meinung nach aber entbehrlich, denn Du bleibst ja weiterhin Mieter von ihm!
Nein, das macht keinen Sinn. Er muss die Kaution herausgeben.
Er kann nicht mal wegen einer Nebenkostenabrechnung die Kaution zurück behalten, denn er hat ja bereits eine neue Kaution.
Für eine neue Kaution gibt es überhaupt keinen Grund. Der Vermieter muss eine Kaution wieder herausgeben. Die Frage ist natürlich: Willst du dich mit deinem Vermieter vor Gericht darüber streiten?