Alleinige Duschmöglichkeit nicht nutzbar- Höhe Mietminderung?

Hallo,

wir haben Mitte Februar 2024 einen Mietvertrag (Einzug 30.03.2024) unterschrieben. 2-3 Wochen nach der Unterschrift haben wir dann die Info vom Vormieter bekommen, dass die Dusche zu unserem Einzugstermin wegen eines Wasserschaden hinter der Dusche nicht nutzbar sein wird. Darauf haben wir den Vermieter angesprochen wieso uns von dem Schaden bei der Besichtigung nichts gesagt wurde und wieso wir so eine wichtige Info vom Vormieter erfahren anstatt von ihm. Angeblich wusste er nichts von diesem Schaden obwohl er schon die Auftragsbestätigung der Handwerker unterschrieben hatte.

Das Trocknungsgerät wurde in der Woche vom 18.03.2024 installiert und ab diesem Zeitpunkt hätte der Vormieter nicht mehr duschen dürfen, woran er sich aber nicht gehalten hat, deswegen hat sich die Trocknungszeit auch verzögert. Uns wurde gesagt dass die komplette Reparatur ca. 4-8 Wochen dauert, der Zeitraum ist jetzt schon deutlich überschritten. Seit 2 Wochen tut sich leider nichts mehr, da die Fliesen nicht geliefert werden. (Die Fliesen wurden erst bestellt als das Trocknungsgerät abgebaut wurde, obwohl die Fliesen viel früher rausgerissen wurden)

Wir hatten uns auf eine Mietminderung von 30% geeinigt. Die Mietminderung wurde allerdings auf Grundlage der Kaltmiete berechnet. Bei Familie können wir nicht regelmäßig duschen gehen, weil diese auf einfache Fahrt über 40km entfernt wohnen. Wegen des Wasserschadens haben wir uns bei einem Fitnessstudio angemeldet um dort duschen gehen zu können, die Kosten tragen wir selbst.

Die Frage ist jetzt welche Rechte wir noch haben und ob die 30% bei der langen Dauer noch angemessen sind?

Mieter, Mietrecht
Darf der vermieter einzelne Fliesen andersfarbend austauschen im Flur?

Hallo, ich bin vor 5 Jahren in diese Wohnung gezogen, bei Besichtigung der Wohnung sah man schon das der Laminatboden (ca 20 Jahre alt) im Wohnzimmer und der Fliesenboden im Flur (ca.40 jahre alt), starke Gebrauchsspuren aufweisen. Manche Fliesen waren angerissen, mit Silkon befestigt und bei der Begehung knirscht und knackte es. Ein Fliesenleger wurde nach meinem Einzug beauftragt den Untergrund zu Flicken unter den angeknacksten Fliesen, dieser äußerte nach Begutachtung das der gesamte Boden ausgetauscht werden müsse. Der Vermieter wollte dieses nicht also passierte weiterhin nichts. Jetzt sind manche Fliesen so lose und kaputt das es kaum möglich ist den Boden zu begehen, der gesamte Flur ist wellig und aus ein paar kaputte Fliesen wurden natürlich mehr. Nun war heute ein neuer Fliesenleger hier, der dem Vermieter klar gesagt hat das der Boden völlig kaputt sei. Der Vermieter gab am Telefon zu das er dieses wisse aber er möchte, wegen meinen Kindern, keinen neuen Boden sondern das die Fliesen ausgetauscht werden, auch gerne andersfarbend da er die kackbraunen Fliesen nicht mehr im Restbestand habe. Ihm sei auch bewusst das der Laminatboden im Wohnzimmer kaputt sei, aber den könne ich ja selber austauschen und sollte es mir mit den anderfarbenden Fliesen nicht in den Kram passen könne ich ja den Boden bezahlen.

Darf er anderfarbende Fliesen ca.18 Stück auf 15qm² austauschen geschweige ist die Begründung, wegen Kindern, rechtens?

LG

Mietrecht, vermieter

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