Kündigung wegen Eigenbedarf. Mieter nimmt Ersatzwohnung nicht an?
Hallo,
weil mein Sohn nach seinem Studium zurück in unsere Kleinstadt zieht, haben wir unserem Mieter fristgerecht wegen Eigenbedarf gekündigt. Dieser hat Widerspruch eingelegt, da er keine geeignete Ersatzwohnung finden kann.
Da wir uns nicht im Streit trennen wollten, haben wir ebenfalls gesucht und ihm eine ähnliche Wohnung (gleicher Preis gleiche Anzahl an Räumen, frisch saniert etc., Nur kein Balkon und nicht so zentral) vorgeschlagen. Wir wissen von der Vermieterin, dass er auch dort zur Besichtigung war, die Wohnung hätte bekommen können, sich aber nie wieder bzgl. Zu oder Absage gemeldet hat. Uns ggü. sagt er, er finde keine ähnliche Wohnung wo auch Hunde erlaubt sind. Auf Rückfrage bei der potentiellen Vermieterin, sagte diese, dass Hunde und andere Haustiere erlaubt seien.
Da er nicht auszieht wird nun mein Sohn wohl in jene besagte Wohnung ziehen. Nun meine Frage: kann ich vor Gericht (Räumungsklage läuft) Beweise vorlegen, dass eine Alternativwohnung zur Verfügung steht und diese dann sogar von meinem Sohn bewohnt wird oder steht mir das nicht zu? Der Mieter muss sich ja bemühen; Widerspricht eine nicht-Rückmeldung auf ein Wohnungsangebot nicht automatisch der Bemühung? Was könnte ich als Vermieter noch tun?
Vielen Dank und viele Grüße
Lars
2 Antworten
Ich nehme an, der Mieter stützt sich auf § 574 Abs. 2 BGB:
Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
Das dürfte nach deiner Schilderung hier nicht zutreffen. Wenn der Mieter den angebotenen Ersatzwohnraum nicht annimmt, ist das sein Problem. Ihr habt bereits mehr getan, als ihr schuldig wart.
Und sicher kannst du Beweise liefern, dass die vom Mieter aufgestellte Behauptung, angemessener Ersatzwohnraum wäre nicht zu beschaffen, nicht zutrifft. Damit dürfte der Mieter -sofern die Kündigung selbst wasserdicht ist- vor Gericht scheitern.
Und damit habt ihr -wie schon gesagt- bereits mehr getan, als ihr vom Gesetz her müsstest. Im Normalfall ist die Suche alleinige Sache des Mieters.
Der Mieter wird schon neue und bessere Argumente brauchen, um in der Wohnung zu bleiben.
Der Mieter muss zum Ablauf der gesetzten Kündigungsfrist raus. Wenn er nicht gewillt ist, die sogar freundlicherweise von Euch gesuchte Ersatzwohnung anzunehmen - alleine sein Problem.
Was könnte ich als Vermieter noch tun?
Du hast sogar schon mehr getan, als Du tun musstest.
Danke für die schnelle Antwort. Es ist in dem Fall nur kein Ersatzwohnraum, den wir zur Verfügung stellen, da wir nur den Kontakt hergestellt haben. Aber meiner Meinung nach dürfte auch das keinen Unterschied machen. Vielen Dank.