Kündigung wegen Eigenbedarf. Mieter nimmt Ersatzwohnung nicht an?

2 Antworten

Ich nehme an, der Mieter stützt sich auf § 574 Abs. 2 BGB:

Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.

Das dürfte nach deiner Schilderung hier nicht zutreffen. Wenn der Mieter den angebotenen Ersatzwohnraum nicht annimmt, ist das sein Problem. Ihr habt bereits mehr getan, als ihr schuldig wart.

Und sicher kannst du Beweise liefern, dass die vom Mieter aufgestellte Behauptung, angemessener Ersatzwohnraum wäre nicht zu beschaffen, nicht zutrifft. Damit dürfte der Mieter -sofern die Kündigung selbst wasserdicht ist- vor Gericht scheitern.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

LarsJObst 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 17:08

Danke für die schnelle Antwort. Es ist in dem Fall nur kein Ersatzwohnraum, den wir zur Verfügung stellen, da wir nur den Kontakt hergestellt haben. Aber meiner Meinung nach dürfte auch das keinen Unterschied machen. Vielen Dank.

Answer123  20.08.2021, 17:10
@LarsJObst

Und damit habt ihr -wie schon gesagt- bereits mehr getan, als ihr vom Gesetz her müsstest. Im Normalfall ist die Suche alleinige Sache des Mieters.

Der Mieter wird schon neue und bessere Argumente brauchen, um in der Wohnung zu bleiben.

Der Mieter muss zum Ablauf der gesetzten Kündigungsfrist raus. Wenn er nicht gewillt ist, die sogar freundlicherweise von Euch gesuchte Ersatzwohnung anzunehmen - alleine sein Problem.

Was könnte ich als Vermieter noch tun?

Du hast sogar schon mehr getan, als Du tun musstest.