In meinem unbefristeten Mietvertrag steht Festmiete 350 Euro zzgl. Nebenkostenpauschale (Heizung,Strom, Wasser, Müll) 100,00 Euro. Bisher war es ein 2-Familienhaus. Mein Mietvertrag besteht sei ca. 9 Monaten. Jetzt ist die Vermieterin gestorben und die Erben sind dabei, das Zweifamilienhaus in ein 3-Parteienhaus umzubauen mit größeren Renovierungen (wie Fassadendämmung, Austausch aller Fenster, neues Dach, neue Heizung)

Kann hier trotz der Festmiete eine Modernisierungserhöhung erfolgen?

Wie sieht es mit den Nebenkosten aus. Es werden jetzt überall Zähler eingebaut.

Muss ich einer Abrechnung überhaupt zustimmen oder kann ich auf die Pauschale bestehen. Bei einem Zweifamilienhaus war nach HKVO auch bei Heizkosten eine Pauschale möglich,sofern es sich um ein Zweifamilienhaus handelt und der Vermieter eine Wohnung bewohnt.

Doch wenn der neue Vermieter den Zustand ändert, wie sieht es dann für mich aus?

Wenn die Heizkosten nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden, wiewiel ist dann von der Pauschale als Vorauszahlung anzurechnen.

Eigentlich waren erst 70 Euro Pauschale ausgemacht, aber weil die Heizung im Bad eine Fußbodenheizung hat, hatte ich mich bereit erklärt, 30 Euro mehr als Pauschale zu zahlen.

Im Vertrag ist sonst nichts über Nebenkosten vereinbart, auch nicht was den Wohnungsstrom angeht. Dieser wurde bisher von der Vermieterin gezahlt, weil es nur einen Stromzähler gibt. Im Mietvertrag steht sonst nichts über Strom. Wenn auch hier jetzt neue Zähler installiert werden, muss ich mich dann selbst anmelden und das dann auch zusätzlich zahlen?

Danke für Eure Einschätzung.