Kann der Vermieter während Mietdauer die erneute Beantragung eines WBS verlangen?
Hallo zusammen,
mein Partner und ich wohnen seit drei Jahren in einer Neubauwohnung mit Wohnberechtigungsschein.
Zunächst waren wir in der Ausbildung und Studium, mittlerweile im Job und überschreiten die Einkommensgrenze. Uns wurde zunächst bei Einzug beim Einzug gesagt, dass der B Schein einmal erforderlich wäre. Allerdings war es zu dem Zeitpunkt noch ein anderer Vermieter (eine Gesellschaft, keine Einzelperson). Nun habe ich aus der Nachbarschaft erfahren, dass der neue Vermieter (ebenfalls eine Gesellschaft und keine Privatperson) einfordert, dass die Mieter den B Schein erneut beantragen. Die Briefe haben schon einige Leute erhalten.
Ist dies rechtens? Was ist, wenn ich das verweigere? Kann ich gezwungen werden auszuziehen?
ich dachte, dass dies nicht passieren kann. In meinem Bundesland gibt es keine Fehlbelegungsabgabe und ich dachte dass wenn solche Kontrollen vorkommen von der Stadt bzw Landkreis selbst und nicht vom Vermieter vorgenommen werden. Außerdem habe ich von einer Sozialbindungsdauer gehört und kann mir bei drei Jahren nicht vorstellen, dass der Vermieter schon normale Mietpreise verlangen darf.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen? :)
2 Antworten
Wenn du einmal mit WBS eine Sozialwohnung ergattert hast, darfst du darin wohnen bleiben, auch wenn dein Gehalt gestiegen ist. Manche Bundesländer fordern eine Fehlbelegungsabgabe. Auch bei einem neuen Eigentümer (Vermieter) gelten die Mietverträge unverändert weiter. Eine erneute Vorlage des WBS ist nicht erforderlich, da sich die Bescheinigung in deiner Mieterakte befinden muss, die der neue Eigentümer ganz sicher übernommen hat.
Wenn - finden derlei Überprüfungen seitens des Landes statt und nicht durch einen Vermieter. Sollte eine Fehlbelegung vorliegen- dann wäre seiten der förderden Stellen eine Abgabe zu erheben - aber nicht einfach seitens des Vermieters eie höhere Miete zu verlangen.
Also fragt beim entsprechenden Amt nach, ob der Vermieter so etwas verlangen kann.