Vermieter will Reparatur nicht zahlen?

Vor ein par Monaten wurde bei mir in der Wohnung der Wasserhahn und Ablaufrohr ausgetauscht, weil Wasser ausgetreten ist. Hab den Vermieter schon vorher darüber informiert, der hat dann gemeint, dass ich mich selbst drum kümmern soll weil es zu "Kleinreparaturen" gehört.

Der Handwerker war wegen einer anderen Sache sowieso hier (von meinem Vermieter beauftragt) und ich habe meinen Vermieter gefragt, ob der auch die anderen Sachen (Wasserhähne und Rohr) mit machen kann. Der hat "Ja, klar" gesagt und es musste eben ein neuer Wasserhahn und neues Rohr her.

Jetzt kam die Rechnung (wurde an mich geschickt???) und es übersteigt den im Mietvertrag festgellten Betrag, den der Mieter für Kleinreparaturen zahlen muss. Wobei ich der Meinung bin, dass es gar nicht zu Kleinreparaturen zählt.

Jetzt ist aber das Problem, dass mein Vermieter nicht zahlen, weil er meint, dass das nicht abgesprochen war und meint, dass er nur zugestimmt hat, dass der Handwerker sich das "anschaut" und nicht gleich repariert. Er hat auch gemeint, dass ich den Handwerker nach einen Kostenvoranschlag hätte fragen sollen (weil man das laut ihm so macht) damit er andere Angebote hätte einholen können und hätte schauen können, ob es wirklich "notwendig" gewesen wäre. Davon war nie die Rede und ist auch nirgendwo im Mietvertrag festgehalten. Laut Handwerker wurden die Sachen damals auch nicht fachgerecht eingesetzt. Was meint ihr, wie man da vorgehen sollte?

Mietrecht, Mietwohnung, Reparatur, wohnung
Wann darf ich Gegenstände meiner Mitbewohnerin entfernen?

Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.

Anfang August habe ich meine Mitbewohnerin (ohne Mietvertrag) aus der misslichen Lage der Zwangsräumung gerettet (3000€ Mietschulden) indem ich sie, ihr Kind , und ihr ganzes Zeug bei mir aufnahm. Einzige Absprache waren die Räume, die sie zur Verfügung hat, und das sich sich an den Nebenkosten verteidigen solle.

Nach nichtmal 2 Wochen ist sie mit ihrem Kind ausgezogen, Hat aber Sämtliche Möbel sonstiges Zeug stehen lassen.

Ich habe ihr dann zum 1 Oktober geschrieben, das sie mein Haus bis zum 01.01.22 räumen soll, und ich meinem Schlüssel wieder möchte. (via WA- Gelesen)

Dem Folgte keine Antwort.

Am 01.01.22 Habe ich ihr noch 2 Wochen Aufschub gewährt, wenn ihre Couch,welche seit fast 3 Monaten im aufgebauten Zustand meine Dusche, meinen Heizungskeller und meinen Flur ((einziger Brand-Fluchtweg)) zeitnah verschwindet.

Dem ist sie ebenfalls nicht nachgekommen.

1. Darf ich zur Polizei gehen, um meinen Schlüssel zurück holen zu lassen?

(Da Adresse unbekannt)

2 darf ich die Couch verschrotten, da sie nach den 3 Aufforderungen nicht geholt wurde, und mich dieses Möbelstück massiv in meinem Alltag einschrenkt?

Wie lange muss ich als Kostenloses Lagerhaus fungieren, bevor ihr Zeug entfernbar ist.

Da ich von den 3000 € Mietschulden und dem Zustand ihrer Arbeitslosigkeit weiß, möchge ich eine Räumungsklage vermeiden, da ich selber gerade so über die Runden komme, und von ihr keinen Cent erwarten kann .

Kann jemand helfen?

Mietrecht
Darf ein Wohnheim mit Kündigung drohen, wenn man die bestenden Möbel erweitert, ohne sie zu beschädigen?

Ich ziehe in ein paar Tagen in ein Wohnheim Zimmer ein. Nach Erhalt des Schlüssels war ich mehrfach dort, zahle natürlich schon Miete. Das Zimmer kommt mit sehr minimalistischen und alten Möbeln. Ich habe mir einen Aufsatz für das Bett gebaut, sodass ich eine größere Matratze haben kann. Hierbei würde das ursprüngliche Bett oder andere Möbel nicht beschädigt, da diese Erweiterung nur aufliegt.

In dem Mietvertrag steht jedoch folgendes:

Der Mieter verpflichtet sich, das Appartement mit sämtlichen Einrichtungsgegenständen unverändert zu belassen und sauber, schonend und pflegend zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden, die durch die Verletzung dieser ihm obliegenden Sorgfaltspflicht verursacht werden. Das Ändern oder Umstellen von Einrichtungsgegenständen, das Aushängen von Türen und die Verlegen von elektrischen Leitungen einschließlich des Neuverlegens sind untersagt. Möbelstücke und sonstige Einrichtungsgegenstände dürfen auch Werder innerhalb des Apartments noch zwischen verschiedenen Apartments und Räumen im Haus ausgetauscht werden.

Ich bin der Meinung, dass ich den Mietvertrag nicht verletzt habe, da ich keine Möbel bewegt oder beschädigt habe. Ich habe lediglich andere Möbel mitgebracht und in das Appartement gestellt.

Natürlich kenne ich mich gar nicht damit aus und hoffe, dass mir die Community dabei helfen kann.

Vielen lieben Dank und Freundliche Grüße

Mietrecht, Mietvertrag

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