Hallo,

weil mein Sohn nach seinem Studium zurück in unsere Kleinstadt zieht, haben wir unserem Mieter fristgerecht wegen Eigenbedarf gekündigt. Dieser hat Widerspruch eingelegt, da er keine geeignete Ersatzwohnung finden kann.

Da wir uns nicht im Streit trennen wollten, haben wir ebenfalls gesucht und ihm eine ähnliche Wohnung (gleicher Preis gleiche Anzahl an Räumen, frisch saniert etc., Nur kein Balkon und nicht so zentral) vorgeschlagen. Wir wissen von der Vermieterin, dass er auch dort zur Besichtigung war, die Wohnung hätte bekommen können, sich aber nie wieder bzgl. Zu oder Absage gemeldet hat. Uns ggü. sagt er, er finde keine ähnliche Wohnung wo auch Hunde erlaubt sind. Auf Rückfrage bei der potentiellen Vermieterin, sagte diese, dass Hunde und andere Haustiere erlaubt seien.

Da er nicht auszieht wird nun mein Sohn wohl in jene besagte Wohnung ziehen. Nun meine Frage: kann ich vor Gericht (Räumungsklage läuft) Beweise vorlegen, dass eine Alternativwohnung zur Verfügung steht und diese dann sogar von meinem Sohn bewohnt wird oder steht mir das nicht zu? Der Mieter muss sich ja bemühen; Widerspricht eine nicht-Rückmeldung auf ein Wohnungsangebot nicht automatisch der Bemühung? Was könnte ich als Vermieter noch tun?

Vielen Dank und viele Grüße

Lars