Modernisierungserhöhung trotz Festmiete u. Nebenkostenpauschale-Vermieter verlangt zukünftig Abrechnung?
In meinem unbefristeten Mietvertrag steht Festmiete 350 Euro zzgl. Nebenkostenpauschale (Heizung,Strom, Wasser, Müll) 100,00 Euro. Bisher war es ein 2-Familienhaus. Mein Mietvertrag besteht sei ca. 9 Monaten. Jetzt ist die Vermieterin gestorben und die Erben sind dabei, das Zweifamilienhaus in ein 3-Parteienhaus umzubauen mit größeren Renovierungen (wie Fassadendämmung, Austausch aller Fenster, neues Dach, neue Heizung)
Kann hier trotz der Festmiete eine Modernisierungserhöhung erfolgen?
Wie sieht es mit den Nebenkosten aus. Es werden jetzt überall Zähler eingebaut.
Muss ich einer Abrechnung überhaupt zustimmen oder kann ich auf die Pauschale bestehen. Bei einem Zweifamilienhaus war nach HKVO auch bei Heizkosten eine Pauschale möglich,sofern es sich um ein Zweifamilienhaus handelt und der Vermieter eine Wohnung bewohnt.
Doch wenn der neue Vermieter den Zustand ändert, wie sieht es dann für mich aus?
Wenn die Heizkosten nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden, wiewiel ist dann von der Pauschale als Vorauszahlung anzurechnen.
Eigentlich waren erst 70 Euro Pauschale ausgemacht, aber weil die Heizung im Bad eine Fußbodenheizung hat, hatte ich mich bereit erklärt, 30 Euro mehr als Pauschale zu zahlen.
Im Vertrag ist sonst nichts über Nebenkosten vereinbart, auch nicht was den Wohnungsstrom angeht. Dieser wurde bisher von der Vermieterin gezahlt, weil es nur einen Stromzähler gibt. Im Mietvertrag steht sonst nichts über Strom. Wenn auch hier jetzt neue Zähler installiert werden, muss ich mich dann selbst anmelden und das dann auch zusätzlich zahlen?
Danke für Eure Einschätzung.
1 Antwort
Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen sind nur dann durchsetzbar, wenn die Modernisierung vorher angekündigt wurde und die Kosten genau beziffert wurden. Demzufolge kannst du einer (möglichen) Mieterhöhung wegen Modernisierung widersprechen, wenn dues vom Erben versäumt wurde. Dein Mietvertrag bleibt weiterhin gültig.
Sollte jedoch aus dem eigentümerbewohnten Zweifamilienhaus ein Mehrfamilienhaus werden, sind die Eigentümer verpflichtet, nach der gesetzlichen Heizkostenverordnung abzurechnen. Dann müssen Verbrauchsmesser bei allen Wohneinheiten angebracht werden (Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler). Dann werden die Heizkosten zu 30 % nach Wohnungsfläche und zu 70 % nach Verbrauch berechnet. Durch energetische Sanierungsmaßnahnen, die im Übrigen bezuschusst werden, kann es auch möglich sein, dass deine Nebenkosten sinken werden. Eine Neben- bzw. Heizkostenabrechnung wird dann aber verpflichtend sein.
Der § 559b Abs. 2 S. 2 BGB regelt nur den Fall, dass die Modernisierungsankündigung unterblieben oder fehlerhaft oder nicht fristgerecht erfolgt ist und der Mieter die Modernisierungsmaßnahme gleichwohl duldet. Hat der Mieter dagegen der Modernisierungsmaßnahme widersprochen, besteht bei unterlassener, fehlerhafter oder nicht fristgerechter Ankündigung keine Duldungspflicht; eine Mieterhöhung ist in diesem Fall nicht möglich.
Du solltest also der Modernisierungsmaßnahme widersprechen. Dennoch bleibt die Verpflichtung zur Abrechnung der Nebenkosten und Heizkosten gemäß Heitzkostenverordnung. Der Einbau von Stromzählern ist natürlich erforderlich. Die Pauschale, die du bisher zahlst, kann als Vorauszahlung gerechnet werden. In der Jahresabrechnung wurd dann nach rstsächlichem Verbrauch abgerechnet und es erfolgt eine Nachzahlung oder du bekommst noch Geld zurück.
Soweit mir bekannt verlängert sich bei fehlender Ankündigung lediglich die Frist um 6 Monate. Aber welche Wirkung hat die Definition Festmiete hier.
Wenn die Hkabr. verpflichtend ist, wie wird dann aus der Pauschale eine Vorauszahlung herausgerechnet? Und was ist mit Strom? Wohnungsstrom und Allgemeinstrom?