Modernisierungserhöhung trotz Festmiete u. Nebenkostenpauschale-Vermieter verlangt zukünftig Abrechnung?

1 Antwort

Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen sind nur dann durchsetzbar, wenn die Modernisierung vorher angekündigt wurde und die Kosten genau beziffert wurden. Demzufolge kannst du einer (möglichen) Mieterhöhung wegen Modernisierung widersprechen, wenn dues vom Erben versäumt wurde. Dein Mietvertrag bleibt weiterhin gültig.

Sollte jedoch aus dem eigentümerbewohnten Zweifamilienhaus ein Mehrfamilienhaus werden, sind die Eigentümer verpflichtet, nach der gesetzlichen Heizkostenverordnung abzurechnen. Dann müssen Verbrauchsmesser bei allen Wohneinheiten angebracht werden (Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler). Dann werden die Heizkosten zu 30 % nach Wohnungsfläche und zu 70 % nach Verbrauch berechnet. Durch energetische Sanierungsmaßnahnen, die im Übrigen bezuschusst werden, kann es auch möglich sein, dass deine Nebenkosten sinken werden. Eine Neben- bzw. Heizkostenabrechnung wird dann aber verpflichtend sein.


Molch0103 
Beitragsersteller
 30.06.2021, 06:04

Soweit mir bekannt verlängert sich bei fehlender Ankündigung lediglich die Frist um 6 Monate. Aber welche Wirkung hat die Definition Festmiete hier.

Wenn die Hkabr. verpflichtend ist, wie wird dann aus der Pauschale eine Vorauszahlung herausgerechnet? Und was ist mit Strom? Wohnungsstrom und Allgemeinstrom?

MonavdH  30.06.2021, 09:26
@Molch0103

Der § 559b Abs. 2 S. 2 BGB  regelt nur den Fall, dass die Modernisierungsankündigung unterblieben oder fehlerhaft oder nicht fristgerecht erfolgt ist und der Mieter die Modernisierungsmaßnahme gleichwohl duldet. Hat der Mieter dagegen der Modernisierungsmaßnahme widersprochen, besteht bei unterlassener, fehlerhafter oder nicht fristgerechter Ankündigung keine Duldungspflicht; eine Mieterhöhung ist in diesem Fall nicht möglich.

Du solltest also der Modernisierungsmaßnahme widersprechen. Dennoch bleibt die Verpflichtung zur Abrechnung der Nebenkosten und Heizkosten gemäß Heitzkostenverordnung. Der Einbau von Stromzählern ist natürlich erforderlich. Die Pauschale, die du bisher zahlst, kann als Vorauszahlung gerechnet werden. In der Jahresabrechnung wurd dann nach rstsächlichem Verbrauch abgerechnet und es erfolgt eine Nachzahlung oder du bekommst noch Geld zurück.