fristlose Kündigung eines Bausparvertrages während Ansparphase. Gibt es Vorfälligkeitsentschädigung?

Hallo, folgende Situation:

Ich habe einen alten Bausparvertrag. Diesen möchte ich nicht weiter besparen, da es mir sinnlos erscheint. Stattdessen kann ich das angesparte Geld derzeit gut gebrauchen.

Der Vertrag befindet sich in der Ansparphase und ist zu ca. 1.400€ von 11.000€ bespart. Die Zuteilung würde so lange dauern, bis ich den Vertrag quasi nicht mehr benötige. Dazu ist die Summe von 11.000€ auch nicht sonderlich hoch.

Jetzt habe ich zur Kündigung eine Frage:

In den Vertragsunterlagen zum Thema Kündigung steht:

*"(1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens an dem Zuteilungstermin, der mit dem Ablauf von sechs Monaten nach Eingang deiner Kündigung folgt, verlangen.

(2) Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht begonnen hat führt die Bausparkasse auf Antrag des Bausparers den Bausparvertrag unverändert fort.

(3) Reichen 25 % der für die Zuteilung verfügbaren Mittel nicht für die Rückzahlung des Bausparguthabens gekündigte Verträge aus können Rückzahlungen auf spätere Zuteilungstermin verschoben werden."*

Heißt das ich komme an das Geld frühestens nach Kündgung und 6 Monaten ran?

Im Netz habe ich gelesen, dass auch eine Fristlose Kündigung möglich ist. Dabei würde eine Vorfälligkeitsentschädigung von 1% pro Monat vorzeitiger Kündigung anfallen. Ist das so richtig? Dazu steht halt nichts in den Vertragsunterlagen. Wenn es stimmt: Beziehen sich die 1% auf die angesparte Summe (1.400€), oder auf die gesamtsumme des Bausparvertrages, also 11.000€?

Danke für eure Hilfe, ich Hoffe der Text ist nicht all zu lang ;)

Bausparvertrag, Kündigung, Kündigungsfrist, Vorfälligkeitsentschädigung
Ist die Kündigung eines Honorarvertrages per E-Mail rechtsgültig?

Ich habe per e-mail eine Kündigung eines Honorarvertrages erhalten; ich war 5 Jahre lang Lehrer bei einer Berufsfachschule mit 4 Stunden wöchentlich. 1. Frage: Ist eine Kündigung per E-Mail rechtsgültig?

Diese 4 Stunden/Woche wurden im letzten Schuljahr nicht eingehalten, es waren mehr als die Hälfte weniger. Das wurde mir damit begründet, dass eine Klasse den Unterricht in meinem Fach erst im 2. Ausbildungsjahr erhalten sollte - bis dahin war es immer im 1. Ausbildungsjahr gewesen. Ich ging davon aus, dass im jetzigen Schuljahr ich dann die fehlenden Stunden bekommen sollte, stattdessen wurde mir gekündigt. Meine Frage: Habe ich Schadenersatz wegen Nichterfüllung?

zu den 4 Stunden wöchentlich steht im Vertrag: "Der Einsatz der Lehrkraft bezüglich Zeit, Ort, Umfang und Dauer der Tätigkeit werden grundsätzlich im Einvernehmen der beiden Vertragsparteien auf der Grundlage der schulischen Verwlatungsvorschriften und der Klassen- und Schülerzahlen festgelegt. Der Vertrag ist auf Dauer angelegt. Die Schulleitung argumentiert, dass auch ein Kürzung der oben genannten 4 Stunden/Woche damit abgedeckt ist, während ich der Auffassung bin, da es bei den 4 Stunden nicht um das ob, sondern um das wie geht. In dieser Schule wird der Unterricht in Blöcken erteilt, d.h. es gibt Zeiten ausserhalb der Schulferien, wo ich keine Stunden habe. Im Einvernehmen bedeutet für mich, dass ich nicht nur informiert werde, und zwar vollständig, sondern auch zustimme. De facto fand eine Kürzung der Stunden um die Hälfte statt. Wer kann mir helfen?

Kündigung, Honorarvertrag
Wie ist Beteiligung an Wohnkosten steuerlich zu behandeln?

Liebe Foraner und Fachleute,

ich habe da wieder einmal eine Frage mit der Bitte um sachdienliche Antworten.

Folgende Situation: Ein Haus- oder Wohnungseigentümer nimmt ein studierendes Kind eines Freundes bei sich für die Dauer von z.B. 2 Semestern auf und lässt sie/ihn bei sich wohnen. Das Haus/Wohnung ist noch mit einer Hypothek belastet. Der/die Student/in beteiligt sich an den Kosten fürs Wohnen. Es wird kein Mietvertrag (weil Eigentum, auch kein Untermietvertrag) geschlossen.

Frage 1: Wie wird im vorliegendem Fall die steuerliche Seite abgewickelt ?.

Frage 2: Angenommen die monatliche Hypothekrate beträgt 1.000 Euro. Der/die Studentin beteiligt sich mit 500 Euro/Monat (wie gesagt, ohne Mietvertrag). Was ist nun bei der Steuererklärung anzugeben ?.

Frage 3: Können irgendwelche Ausgaben für Reparaturen, Zinsen.... den Einnahme gegen gerechnet werden. Angenommen, der Eigentümer und der/die Studentin nutzen das Haus/Wohnung jeweils zu Hälfte ?.

Frage 4: Ist im vorliegendem Fall ein Mietvertrag erforderlich ?.

Frage 5: Braucht man für einen eventuellen Wohnsitzwechsel einen Mietvertrag oder kann man sich bei der Meldebehörde ohne Mietvertrag anmelden ?

Frage 6: Erwirbt der/die Studentin mit zunehmender Bleibedauer, sowas ähnliches wie Kündigungsdauer/Kündigungsfrist oder kann man sich von ihm/ihr, wenn es nicht mehr passt von jetzt auf sofort trennen ?.

Frage 7: Wird die Beteiligung an den o.g. Wohnkosten als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Mietvertrag liegt nicht vor) erfasst oder als sonstige Einnahmen ?

Ich danke Euch im voraus für Eure Antworten.

Kündigung, Mietvertrag, Steuern, Einnahme
Ergo Rentenversicherung bitte um hilfe

Hallo liebe Gemeinde,

ich hätte da mal eine Frage bezüglich einer Rentenversicherung die am 1.12.2004 abgeschlossen wurde. Und zwar habe ich eine finanzielle Notlage, wie so viele und habe keinerlei Rücklagen. Daher habe ich mich entschieden die Versicherung, trotz Steuerabgabgaben in Höhe von 25%+solizuschlag und kirchensteuer in kauf zu nehmen. Da ich fast überall gelesen habe, dass etwa 30% des Versicherungswertes verloren geht beim kündigen, kann ich mich damit eigentlich abfinden. Meine Versicherung hat einen Wert von 8045,37 EURO. Nun habe ich vor paar Tagen die Antwort von Ergo erhalten, dass meine steuerpflichtigen Erträge 1760 Euro Betragen. Wenn ich das richtig verstehe, bin ich zu 100% steuerpflichtig, da ich ja vor Ablauf der 12 Jahre kündige. Ist das wirklich deren Ernst, dass die mir nach 11 Jahren 1760-Steuern auszahlen wollen? Oder verstehe ich da was falsch? Ist das rechtens?

Rentenversicherung nach RPR(04) 1. Leistung bei Tod 2014 9000 Euro 2. Wert 8045 Euro

seit einem Jahr ist die Versicherung stillgelegt, daher aktuell beitragsfrei und daraus ergibt sich eine garantierte Kapitalabfindung 2025 von 9500 Euro bzw unverbindliche von knappen 12000.

Wie schon erwähnt waren mir Verluste bewusst und ich hätte sogar 50% in Kauf genommen, da mir 4000 Euro jetzt verdammt gut tun würden. Aber mit 1750 Euro hat mich die Ergo doch schockiert. Kann mir das einer erläutern?

Grüße

Rentenversicherung, Kündigung, Auszahlung, Verlust

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