Muss man Ausbildungskosten zurückzahlen?

Hallo, ich mache gerade Ausbildung als Pflegefachkraft. Probezeit ist schon vorbei. Nun möchte ich meine Ausbildung abbrechen, weil die Arbeit in der Pflege nicht zu mir passt. Im Falle einer Kündigung muss ich irgendwelche Kosten zurückzahlen? (z.B: Weihnachtsgeld, Lernmaterialkosten, eventuell meine ganzen Gehälter die ich bisher erhalten habe)

Also über die Kündigung steht auf dem Vertrag so:

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 

2.1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2.2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

Ob man was wegen Kündigung zurückzahlen muss wird nicht geklärt.

Habt ihr eventuell eine ähnliche Erfahrung über Kündigung während Ausbildungszeit?

Ausbildung, Kündigung, Rückzahlung, Ausbildungskosten, Ausbildungsvergütung, Ausbildungsvertrag
Kündigen wegen Maden in der Tonne?

Hallo. Ich wohne in einer neuen Wohnung mein Mieter hat bis jetzt Restmüll und Plastik zur Verfügung gestellt, die restmülltonne war sehr klein weswegen ein Sack sichtbar war, weil der Decken bissl hochgedrückt wurde, daraufhin hat er uns drauf angesprochen das sich Nachbarn deswegen beschweren haben.. das der Müll zu sehen ist, ich habe es 10Min danach enfernt. Heißt ein Sack raus und ihn die Wohnung gestehlt. Haben zu ihm gesagt wir brauchen eine größere,die haben wir auch bekommen. Nun hat er uns am Müllabholstag angemeckert das sich im Restmüll maden gebildet haben und ich meine Essens Reste besser einpacken soll. Dazu muss man sagen ich habe noch 2 Katzen wo Katzenstreu dazukommt und ein Kind mit 1,6 Jahren wo Windeln anfallen also Nicht nur essen landet dort was Maden anlockt, er hat mir aufjedenfall gedroht das wenn er nochmal Maden sehen sollte das er den Mietvertrag mit mir und meinem kleinen Kind auflösen wird. Meine Frage ist jetzt darf er mir wegen Maden ihn der Tonne kündigen ? Meine Wohnung ist wircklich sauber ich lasse hier nichts verwahrlosen.! Aber Maden bei so einer Hitze diesen Sommer kann man doch nicht vermeiden ? Er meinte zu mir ich soll das Zeug fest zu binden oder 2 mal einpacken, erstens wer zahlt mir das Geld für die Säcke das kommt auch auf mich zu, ich bin alleinerziehend jeder Cent zählt, und2tens hatte ich es in meiner alten Wohnung auch mit Maden zu tun dort habe ich und mein ex es 3-4 mal eingepackt trotzdem sind Maden entstanden und Voralem sie haben sich durch 4 Säcke durchgefressen, jetzt mal erlich die kann man nicht verhindern naja zurück zur Frage hat jemand Tipps oder kann er mir deswegen kündigen ?.

ich weiß nicht ob es wichtig ist aber er droht mir nach 3 Wochen wo ich hier schon wohne mit kündigen hat aber 3 Wochen es nichtmal geschafft ein Schloss für meine Türe einzubauen ich habe 2 Wochen ohne Schlüssel geschlafen jederzeit hätte jemand rein kommen können in meine Wohnung jetzt kann ich sie nur von innen abschließen aber von außen noch nicht da das Schloss sich nicht so weit dreht, es ist eine profesorische Haustüre drin wegen Bauarbeiten. Aber sollte ich mich nicht in meiner Wohnung sicher fühlen ? Soll ich eine Mietminderung machen was meint ihr ? Er sagte am Freitag er baut das Schloss noch dieses Wochenende ein er hat’s immer noch nicht gemacht. Aber naja das behauptet er seid dem Einzug. Ich kann nichtmal einkaufen gehen ohne Kopfschmerzen weil ich weiß das dan jederzeit jemand rein kann 🤨

Kündigung, Mieterrecht
Provisionsauszahlung nach Austritt aus Firma- wie abrechnen?

Hallo,

ich habe meinem AG zum 30.9. gekündigt. Ich arbeite hier im Vertrieb und mein Gehalt besteht aus einem Fixum und einer Provision.
Meine letzten Projekte werden im September starten und somit stehen mir wie vereinbart zu diesen Projekten im Oktober die entsprechenden Provisionen zu. Die Provisionen sind in meinem Job unregelmäßig übers Jahr verteilt, je nach Start der Projekte.
Mein AG will mir die Provisionen auch auszahlen, will aber, dass ich ihm im Oktober einer Rechnung über die zwei Provisionen schreibe.
Erstens werde ich im Oktober nicht selbstständig sein, somit kann ich nicht einfach so eine Rechnung schreiben.
Zweitens ist das ja nicht „korrekt“- auch nicht sozialversicherungstechnisch.

Ich habe nun vorgeschlagen, dass man ja über die Steuerklasse XI abrechnen kann.
Darauf bekam ich folgende Antwort:

„Wenn die Provision „im Nachhinein“ über eine Gehaltsabrechnung laufen soll, dann muss eine erneute Anmeldung erfolgen und der Betrag ist komplett steuer- und sozialversicherungspflichtig. Außerdem benötigt sie 

  1. Angabe der neuen Arbeitsstelle und
  2. Höhe des dort gezahlten Gehalts (dies ist wichtig, um zu klären, ob der Betrag für die Sozialversicherung überschritten wird)

 

Beim Ausstellen einer Rechnung müsste diese bei Deiner Steuererklärung eingereicht werden und wäre somit nur steuerpflichtig.“

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist.
Ich muss doch nicht extra wieder angemeldet werden? Es gibt so viele Firmen, die mit Provisionen arbeiten, hier muss es doch auch eine „einfache“ Regelung geben.

Außerdem glaube ich nicht, dass ich die Angaben zu meinem neuen Arbeitgeber geben muss- und das will ich auch nicht, geht sie nichts an. Es muss reichen, wenn ich dem alten AG sage, dass mein Beitrag zur Sozialversicherung die Grenze nicht überschreiten wird. Wie seht ihr das? Was würdet ihr dem AG antworten? Wie würdet ihr das regeln?

Danke schon jetzt!

Kündigung, Sozialversicherung, Abrechnung
Arbeitgeber favorisiert schlecht benehmenden Kollegen. Rechtlich erlaubt?

Bei mir auf der Arbeit (Krankenhauspforte) gibt es seit einigen Jahren einen Kollegen, der schon früh durch sein katastrophales Verhalten aufgefallen ist und bei den Meisten von uns Kollegen deswegen aneckt. Er ist regelmäßig krank geschrieben, allein letztes Jahr waren es über 12 Wochen; macht im System nachweisbar seine Arbeit nicht, besonders nachts, wenn es um das Sicherheitsprotokoll geht; stiehlt regelmäßig aus dem hauseigenen Café Getränke und Snacks, die er dann leer im Büro rumliegen lässt - Beweise können aber keine gesammelt werden, da die Bistrodamen alle zu ihm halten und die anderen Kollegen Angst vor Ärger haben -; und sich ebenso nachweislich regelmäßig privat am Arbeitsrechner und -drucker bedient. Seine Dateien und Dokumente lässt er dabei im Aktenschrank rumliegen, wo er sich ein ganzes Fach für frei gemacht hat, obwohl es uns strikt untersagt ist, diesen zweckzuentfremden aufgrund wichtiger Dokumente und Schlüssel für das Haus. Andere haben dafür und für kleinere Fehler schon Ärger und Abmahnungen bekommen.

Früher war sein Verhalten noch halbwegs tragbar, doch inzwischen sind wir in der Abteilung komplett unterbesetzt (von uns wird erwartet, 3 Schichten durchgehend mit 7 Leuten zu besetzten, wovon nur 2 Vollzeit arbeiten. 2 werden bald entlassen, um Kosten zu sparen. Neue Stellen hat die Perso verboten) und seine Dreistigkeit macht uns die Arbeit zur Hölle. Der Chef macht die Augen zu und buckelt vor der Perso und dem Betriebsrat, der sich weigert, ihn auch nur abzumahnen, da "der arme Mann ja schwer depressiv und hilfsbedürftig ist", obwohl all seine Krankschreibungen aufgrund verschiedener Kleinerkrankungen waren und er auf Kosten unserer Urlaubsplanung bereits 2x in Reha weg seiner Depressionen.

Ist dieses Verhalten überhaupt rechtens vom Arbeitgeber?

arbeitsrecht, Kündigung

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