Kündigung Maklervertrag, Aufwandsentschädigung
Da das Haus meiner Eltern schwer zu verkaufen ist, wollen wir den Maklervertrag (Allein-Auftrag) kündigen. Der Vertrag regelt die Kündigungsmöglichkeit so: ..Der Auftrag läuft vom 05.08.2012 bis auf weiteres.Wird er nicht unter Einhaltung einer Monatsfrist schriftlich gekündigt, verlängert er sich stillschweigend um jeweils einen Monat ." - Frage : Kann der Vertrag demnach jederzeit mit einer Monatsfrist gekündigt werden oder immer nur zum Vertragsdatum ( hier 08. des Monats )? Weiter verlangt der Makler eine Aufwendungsentschädigung u.a. für den Fall : ,,Aufgabe der Verkaufsabsicht während der Vertragsdauer." - Frage : Bedeutet eine Vertrags-Kündigung eine Aufgabe der Verkaufsabsicht während der Vertragsdauer? Ich verstehe unter ,,Aufgabe der Verkaufsabsicht " , wenn sie dem Makler ausdrücklich mitgeteilt wird ,unabhängig von der Kündigung.Ansonsten gilt die Verkaufsabsicht bis zum Vertragsende.(?)
3 Antworten
Zum 8. des Monats unter Einhaltung der Monatsfrist. Richtig, die Verkaufsabsicht wird ja bis zum Vertragende eingehalten.
Kündigung mit 1 Monat also heut, oder spätestens am 28. 02. zum 31. 03. kündigen.
Um klar zustellen, dass die Verkaufsabsicht nicht aufgegeben wird, würde ich nur "den Alleinauftrag kündigen" und den Verkauf weiterhin anbieten.
Über den 1sten oder 5ten könnte man sich streiten. Zum Glück ist der Unterschied nicht sehr groß.
Und die Verkaufsabsicht wird doch nicht aufgegeben, sondern nur der Vertrag gekündigt.