Können meine Miteigentümer mir meine Wohnung kündigen?

Ich bin Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft von einem Immobiliengrundstück, auf dem ich eine Wohnung gemietet habe. Mein Bruchteilsanteil besteht aus 50 %, der meiner beiden Miteigentümer (Geschwister) zu jeweils 25 %.

Im letzten Jahr war ich mit 2 Monatsmieten im Rückstand, genauso wie dieses Jahr aufgrund von Corona. Ohne Vorankündigung erhielt ich aufgrund eines bereits langfristigen, ausgewachsenen Erbschaftsstreits ohne Vorankündigung die fristlose und hilfsweise die fristgerechte Kündigung. Daraufhin habe ich umgehend die Mietrückstände vollständig nachgezahlt und durch einen Anwalt Widerspruch aufgrund mangelnder Beschlussfähigkeit eingelegt. Der gegenerische Anwalt ist jedoch der Meinung, dass ich in diesem Fall nicht stimmberechtigt bin.

Ein weiterer Grund für meinen 'finanziellen Notstand' ist die Tatsache, dass die Eigentümergemeinschaft mir seit Jahren die Auszahlung meines Anteils der Mieteinnahmen verweigert (der jetzt eingeklagt wird). Damit sollte der Kündigungsgrund bewusst herbeigeführt werden.

Dazu möchte ich erwähnen, dass die Eigentümergemeinschaft keine finanziellen Problem hat, sondern ein 'mehr als reichlich' gefülltes Mieteinnahmekonto. Zudem verweigern meine Miteigentümer aufgrund des bestehenden Streits die Vermietung von 2 großen, leerstehenden Wohnungen. Eine ist frisch saniert und renoviert und somit seit Jahren bezugsfertig, die andere ist die sehr große Wohnung unserer verstorbenen Mutter, die noch geräumt werden müsste.

Können meine Miteigentümer jetzt an der Kündigung festhalten und evt. erfolgereich Räumungsklage einreichen?

Kündigung, Mietrecht

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