Wie komme ich aus dem Vertrag mit der Deutschen POP raus?

Moin,

ich habe im Oktober bei der Deutschen POP angefangen und festgestellt, dass die Kurse überhaupt nicht dem Niveau entsprechen mit dem ich eigentlichen gerechnet habe. Das Wissen was vermittelt wird ist oftmals nicht besonders anspruchsvoll und ich habe das Gefühl, dass ich mir alles bei intensiver recherche auch einfach alles selber beibringen kann.
Die Klausuren sind auch wirklich nicht anspruchsvoll und können bei ein bisschen Vorwissen leicht bestanden werden.

Außerdem ist das Studio, in welchem wir Unterricht haben ständig kaputt und mieten kann man es auch nicht mehr - Gründe hierfür sind nicht bekannt, außer dass aufgrund von Corona täglich eine Stunde zur Desinfektion entfällt.
Ich habe seit 14 (!) Tagen jeden Tag nachgeschaut aber es wird immer das Selbe angezeigt. (Kein Zeitfenster verfügbar oder alle angekündigten Termine sind ausgebucht)

Der Vertrag besagt im Bezug auf die Kündigung:

"Eine Ausbildungsgangvereinbarung ist während der Laufzeit nur außerordentlich kündbar (§ 626 BGB). Eine solche außerordentliche Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis bzw. Eintritt des wichtigen Grundes schriftlich erfolgen."

Da ich wirklich viel Geld im Voraus bezahlt habe und ich das Gefühl habe, dass mich das gar nicht weiterbringt wurde ich bei meinem Arztbesuch zu einem Psychologen überwiesen und dieser hat mich als depressiv eingestuft.
Fraglich ist hierbei jetzt nur ob ich den Vertrag aufgrund einer Depression außerordentlich kündigen kann?

Bin für jede Hilfe dankbar.

Kündigung
Können meine Miteigentümer mir meine Wohnung kündigen?

Ich bin Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft von einem Immobiliengrundstück, auf dem ich eine Wohnung gemietet habe. Mein Bruchteilsanteil besteht aus 50 %, der meiner beiden Miteigentümer (Geschwister) zu jeweils 25 %.

Im letzten Jahr war ich mit 2 Monatsmieten im Rückstand, genauso wie dieses Jahr aufgrund von Corona. Ohne Vorankündigung erhielt ich aufgrund eines bereits langfristigen, ausgewachsenen Erbschaftsstreits ohne Vorankündigung die fristlose und hilfsweise die fristgerechte Kündigung. Daraufhin habe ich umgehend die Mietrückstände vollständig nachgezahlt und durch einen Anwalt Widerspruch aufgrund mangelnder Beschlussfähigkeit eingelegt. Der gegenerische Anwalt ist jedoch der Meinung, dass ich in diesem Fall nicht stimmberechtigt bin.

Ein weiterer Grund für meinen 'finanziellen Notstand' ist die Tatsache, dass die Eigentümergemeinschaft mir seit Jahren die Auszahlung meines Anteils der Mieteinnahmen verweigert (der jetzt eingeklagt wird). Damit sollte der Kündigungsgrund bewusst herbeigeführt werden.

Dazu möchte ich erwähnen, dass die Eigentümergemeinschaft keine finanziellen Problem hat, sondern ein 'mehr als reichlich' gefülltes Mieteinnahmekonto. Zudem verweigern meine Miteigentümer aufgrund des bestehenden Streits die Vermietung von 2 großen, leerstehenden Wohnungen. Eine ist frisch saniert und renoviert und somit seit Jahren bezugsfertig, die andere ist die sehr große Wohnung unserer verstorbenen Mutter, die noch geräumt werden müsste.

Können meine Miteigentümer jetzt an der Kündigung festhalten und evt. erfolgereich Räumungsklage einreichen?

Kündigung, Mietrecht

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