baV kündigen? Kosten der baV?
Guten Tag, meine Tochter hat einen betrieblichen Altersvorsorge-Vertrag (Direktversicherung), wurde in 2008 abgeschlossen beim 1. Arbeitgeber, der auch noch einen Beitrag zahlte, diese Versicherung wurde dann zum nächsten Arbeitgeber übertragen, der zahlt aber keinen Zuschuss, nur meine Tochter zahlt ihren Beitrag.
So weit, so gut.
Jetzt wird meine Tochter ihren Job aufgeben und ein Studium beginnen. Wie verfahren mit der baV? Kündigen? Beitragsfrei/ruhend stellen und irgendwann wieder nutzen?
Dazu sei gesagt, lt. Produktinformationsblatt sind die monatl. Kosten der Versicherung 13,40€. Mir kommt das viel vor. Kann mir jemand sagen ob die Kosten im Rahmen sind oder doch eher nicht?
Ist es ein "teurer" Vertrag würde ich zur Kündigung plädieren und ggf. später noch mal einen anderen Vertrag abschließen. Wenn kündigen, wann kündigen, in diesem Jahr noch mit Einkommen oder evtl. im nächsten Jahr wenn man "nur" Student ist?
Was passiert mit dem Kapital (ca. 5500€) wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt wir? Wird es weiter "verzinst"`? Was sind 5500€ in 2054?
Vielleicht kann mir jemand einen kurzen Überblick geben.
3 Antworten
Kündigen?
Geht nicht (§§ 2 ff BetrAVG).
Beitragsfrei/ruhend stellen
bingo!
Ist es ein "teurer" Vertrag würde ich zur Kündigung plädieren und ggf. später noch mal einen anderen Vertrag abschließen.
Wenn es denn möglich wäre, wäre dies dennoch nicht clever. Denn ein Neuvertrag bedeutet
- höheres Einstiegsalter (Vermögen = Zeit x Geld)
- andere rechtliche Bestimmungen (Höchstrechnungszins, sofern nicht fondsgebunden)
- neue Abschlusskosten (der Altvertrag ist raus aus der Stornohaftung)
Was passiert mit dem Kapital (ca. 5500€) wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt wir? Wird es weiter "verzinst"`?
Sofern der Vertrag im klassischen Überschussmodell gestaltet wurde ja. Allgemein gesagt erst ist weiter an der Kapitalentwicklung beteiligt.
Die günstigste Variante ist die Beitragsfreistellung, die kann dann später wenn sie wieder eigenes Einkommen hat wieder aufgehoben werden.
Die Tochter kann den Vertrag selbst nicht kündigen, da sie nur die Versicherte Person ist. Der Versicherungsnehmer ist bei einer betrieblichen Altersversorgung immer der AG.
Die Versicherung kann auf Wunsch vom AG beitragsfrei gestellt werden oder wenn die Tochter studiert von ihr selbst privat weitergeführt werden. Dann muss aber ein Versicherungsnehmerwechsel geschehen. Das ist ganz wichtig wegen der Krankenversicherungsbeiträge in der Rentenphase. Denn nur für die Zeit in der der AG VN war ist dann auch KV-Beitrag zu zahlen.
Kündigen wird nicht gehen, da es sich um einen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge handelt. Ob man die Versicherung solange wie das Studium dauert betragsfrei stellen kann, sollte mit der Versicherung geklärt werden. Die Kosten pro Monat kommen mir sehr hoch vor. Dies sollte noch mal verifiziert werden.