Guten Morgen, folgendes:
Mein Mann (Ü60) ist angestellter Geschäftsführer (auch Gesellschafter) einer (Handwerks-)GmbH, dabei freiwillig mit Krankengeldanspruch in der GKV versichert und zahlt freiwillig den Mindestbeitrag in die Rentenversicherung.
So, nun gab´s kürzlich eine OP und er ist aktuell im Krankengeldbezug (Lohnfortzahlung ist vorbei) und geht demnächst in eine Reha.
Nun stellt sich für uns die Frage ob er Übergangsgeld beantragen muss? Oder berechnet es sich aus dem "Mindestbeitrag" und es handelt sich "nur" um ein paar Euro? Wird Krankengeld weiter gezahlt? Ebenso gibt es noch Einnahmen aus Vermietung u. Verpachtung.
Ich meine mich zu erinnern, das er vor ein paar Jahren in einem ähnlichen Fall, gar kein Geld bekommen hat. Allerdings war zu der Zeit als Einzelunternehmer mit Angestellten selbstständig.
Bei Kleinbeträgen würden wir uns jetzt die Formulare ersparen (wollen).