Kann man bei Krebserkrankung Fitnesstudiovertrag vorzeitig lösen?
Berechtigt die Krebserkrankung zur sofortigen Beendigung eines Fitnessvertrages? Oder ruht dieser nur?
2 Antworten
Grundsätzlich gibt es kein Recht zur Beendigung oder Unterbrechung eines solchen Vertrags.
Entscheidend ist, ob der Kunde des Fitnessstudios nicht in der Lage ist, die Angebote zu nutzen oder ob eine solche Nutzung eine gesundheitliche Gefährdung mit sich bringt.
Ist dem so, gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
Es kommt darauf an, ob die Krankheit schon vor Abschluss des Vertrages bekannt war oder nicht.
Siehe hier: Eine fristlose Kündigung ist nach § 314 Abs. 1 BGB unabhängig von den Klauseln im Vertrag immer dann möglich, wenn die Erkrankung des Kunden einen wichtigen Grund darstellt. Davon ist bei dem Abschluss eines Fitnessvertrages mit einem Sportstudio gewöhnlich auszugehen, wenn der Kunde wegen einer Krankheit nicht mehr an dem Angebot teilnehmen kann.
Anders sieht das aber dann aus, wenn diese Erkrankung dem Kunden bereits bei Vertragsschluss bekannt gewesen ist und dem Betreiber daher nicht die vorläufige Beendigung des Vertrages zugemutet werden kann. Hier besteht ein Recht des Kunden zur fristlosen Kündigung nur dann, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart worden ist